Decken mit Außenluft von unten im Bestand

Die EnEV stellt Anforderungen an zu sanierende Decken, welche beheizte Räume nach unten gegen Außenluft abgrenzen, wenn
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diese auf der Außenseite (Deckenunterseite) Bekleidungen oder Feuchtigkeitssperren erhalten oder
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die Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite erneuert werden,
und regelt diese in Anlage 3 der EnEV, wenn nicht für das gesamte Objekt eine Bilanzierung nach dem Referenzgebäude durchgeführt wird:
Tabelle 1: Anforderungen an zu sanierende Decken
Wohngebäude und Nichtwohngebäude Solltemperatur > 19 °C |
Nichtwohngebäude Solltemperatur 12–19 °C |
Anforderung KfW (Einzelmaßnahme) |
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außenseitige Dämmung |
U = 0,24 W/(m 2 K) |
U = 0,35 W/(m 2 K) |
U = 0,20 W/(m 2 K) |
Die Anforderungen der EnEV gelten als erfüllt, wenn die jeweils technisch höchstmögliche Dämmstärke eingebaut wird. Die Dämmung muss dabei eine Wärmeleitfähigkeit von mindestens 0,035 W/(mK) aufweisen, im Falle eines nachwachsenden Rohstoffs oder einer Einblasdämmung liegt der Wert bei 0,045 W/(mK).
Eine effiziente Dämmstufe kann eigentlich nur durch die unterseitige Dämmung erreicht werden und sollte daher auch als Normalfall angestrebt werden. Eine raumseitige Dämmung (Erneuerung des Bodenaufbaus) kann jedoch z.B. bei Erkern an denkmalgeschützten Gründerzeit- oder Jugendstilfassaden vorkommen.
Hinweis für die Praxis
In diesem Fall liegt der einzuhaltende Wärmedurchgangskoeffizient bei 0, 50 W/(m²K).
Auskragende Bauteile, Erker
Auch wenn die Grundflächen von Erkern vergleichsweise klein sind, sollten diese im Zuge der …
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