27.03.2015

Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) – das ist neu

Die veröffentlichte Fassung Muster-Beherbergungsstättenverordnung aus dem Mai 2014 integriert nun Bedürfnisse der Barrierefreiheit in die Verordnung.

Beherbergung in einem Hotel

Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat die Muster-Beherbergungsstättenverordnung an die Bedürfnisse des barrierefreien Bauens angepasst. Die nun veröffentlichte Fassung aus dem Mai 2014 integriert Bedürfnisse der Barrierefreiheit in die Verordnung.

Die geänderte Version verweist zum einen neu auf die passenden Paragrafen der Musterbauordnung, zum anderen wurde in § 9 MBeVO für die Alarmierungseinrichtungen für Gäste eingefügt, dass solche Einrichtungen nun auch optischen Alarm geben müssen. Hörbehinderte werden somit im Gefahrenfall nun ebenfalls auf geeignete Weise gewarnt.

Komplett neu gefasst wurde § 11 MBeVO. Zukünftig sind 10 % der Gastbetten jeder Einrichtung in Beherbergungsräume zu legen, die einschließlich ihrer Sanitäreinrichtungen den Anforderungen der jeweiligen Musterbauordnungen an Barrierefreiheit entsprechen, in der Regel ist also die DIN 18040 in stark entschärfter Version anzuwenden. Zusätzlich müssen Einrichtungen mit mehr als 60 Gastbetten nun 1 % aller Betten, mindestens aber ein Zimmer mit zwei Betten, vollständig rollstuhlgerecht ausstatten. Die höherwertigen Räume werden auf die weniger gut ausgestatteten barrierefreien Räume angerechnet.

Neu aufgenommen wurde zudem der Hinweis in § 12 Abs. 4 MBeVO, dass die Betriebsangehörigen regelmäßig auch über die Rettung von Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer, zu belehren sind.

Eine direkte Rechtswirkung entfaltet die Regelung jedoch nicht, da sie jeweils mit eigenen Einführungserlassen in die Landesbestimmungen integriert werden muss. Bei dieser regionalen Anpassung werden gelegentlich Details verändert.

Autor*in: Dipl.-Ing. Architekt Daniel F. Ulrich (Daniel F. Ulrich, Dipl.-Ing. Architekt, Regierungsbaumeister, Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg. Ab 2007 war er in der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg tätig, die er von 2012 an auch leitete. Berufsmäßiger Stadtrat für die Bauverwaltung Nürnberg.)