03.05.2019

Die ASR A3.6 Lüftung

Unter Lüftung versteht man die Erneuerung der Luft in einem Raum. Dies geschieht durch direkte oder indirekte Zuführung der Außenluft. Ziel ist es häufig, den Sauerstoffgehalt in einem Raum zu erhöhen. Durch Lüftung werden aber auch Gerüche und Feuchtigkeit sowie Gase, Dämpfe, Stäube und Nebel beseitigt.

Arbeitsstättenverordnung Lüftung und Klimaanlage

Die ASR A3.6 bezieht sich auf Arbeitsplätze in umschlossenen Arbeitsräumen und berücksichtigt die Arbeitsverfahren, die körperliche Belastung und die Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen. Es wird empfohlen, diese ASR auch für Pausen-, Bereitschafts-, Erste-Hilfe-, Sanitärräume und Unterkünfte anzuwenden.

Definition des Anwendungsbereichs und Begriffserklärung

Werden am Arbeitsplatz Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt und können dabei Beschäftigte gefährdet werden, gelten hinsichtlich der stofflichen Gefährdungen an diesen Arbeitsplätzen die Vorschriften nach der Gefahrstoffverordnung oder der Biostoffverordnung einschließlich der entsprechenden technischen Regeln.

Unter Lüftung versteht man die Erneuerung der Raumluft durch direkte oder indirekte Zuführung von Außenluft. Die Lüftung kann durch freie Lüftung oder raumlufttechnische Anlagen erfolgen.

Zugluft ist ein störender Luftzug, der zu einer lokalen Abkühlung, insbesondere an unbekleideten Körperflächen, führt.

Freie Lüftung wird z.B. durch Fensterlüftung, Schachtlüftung, Dachaufsatzlüftung erreicht.

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind Anlagen mit maschineller Förderung der Luft, Luftreinigung (Filter) und mindestens einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (Heizen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten).

Bestmögliche Arbeitsumgebung

Die ASR A3.6 soll einen Rahmen für die Arbeitgeber vorgeben, damit sie für ihre Mitarbeiter die bestmögliche Arbeitsumgebung schaffen können. Sie ist eine Handlungshilfe für die Arbeitsstättenverordnung. Wenn man als Arbeitgeber die ASR A3.6 nicht einhalten kann oder eine andere Lösungsalternative wählt, so müssen zumindest die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter eingehalten werden.

In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung

  • der Arbeitsverfahren,
  • der körperlichen Beanspruchung und
  • der Anzahl der Beschäftigten

ausreichend zuträgliche Atemluft vorhanden sein.

Die Lüftung kann, je nach Gefährdung, durch eine freie oder eine technische Lüftung realisiert werden.

Fürsorgepflicht

Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht hier in der Verantwortung, eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Gefährdungsbeurteilungen

In Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt hat der Arbeitgeber oder ein von ihm ernannter Vertreter in regelmäßigen Abständen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer durchgeführt werden, wenn sich die betrieblichen Umstände wesentlich ändern; dies könnte beispielsweise bei Umbauten, Veränderungen der Arbeitsabläufe oder der Anschaffung von neuen Arbeitsmitteln der Fall sein.

Es gilt folgendes Prinzip zur Vermeidung von Gefährdungen:

  1. Last vermeiden
  2. Last minimieren
  3. Quelle kapseln
  4. Last quellennah abführen

Gefährdungen auf einen Blick

  • Ermüdung/Erschöpfung durch unzureichende Lüftung
    Folge: erhöhte Unfallgefahr durch Aufmerksamkeitsdefizit
  • Zugluft
    Folge: Erkältungen
  • mangelnde Luftqualität durch Fremdstoffe, Temperatur, Luftfeuchte
    Folge: Gesundheitsgefahren durch Stoffe, Aufmerksamkeitsdefizite, Erkältungen, Allergien, allgemeines Unwohlsein

Grundsätzliches

In Arbeitsräumen ist Außenluftqualität anzustreben. Probleme bereiten dabei jedoch häufig:

  • luftfremde Stoffe in Form von Staub, Fasern, Schimmel, Gasen, z.B. Kohlendioxid, Radon, oder durch das Ausgasen von Bauzusatzstoffen etc.
    Sind Personen, z.B. Beschäftigte oder Besucher, die Ursache für Stofflasten im Raum, ist die CO2-Konzentration ein anerkanntes Maß für die Bewertung der Luftqualität. Eine erhöhte CO2-Konzentration hat einen negativen Einfluss auf die Aufmerksamkeitsleistung von Personen.
  • Luftfeuchte
  • Temperatur
    Hinweis: Unter Sick-Building-Syndrom (SBS) werden Störungen des Wohlbefindens und der Behaglichkeit zusammengefasst, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in bestimmten Gebäuden stehen, z.B. Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Depression, Vergesslichkeit, Empfindungsstörungen an Händen, Füßen, Armen und Beinen, gereizte Augen, Atemwege und Haut. Die Symptome klingen im Freien ab und treten in geschlossenen Räumen wieder auf. Als Ursache kommen beispielsweise überheizte Räume, niedrige Luftwechselraten in geschlossenen Räumen, Schimmelpilzsporen, chemische Ausdünstungen oder auch unzureichend gewartete Klimaanlagen in Betracht.

Kohlendioxid als Problem

Die in der Tabelle aufgeführten Werte dienen der Beurteilung der CO2-Konzentration in der Raumluft und der Ableitung geeigneter, beispielhaft genannter Maßnahmen. Die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Luftqualität innerhalb des Luftgütebereichs zwischen 1.000 und 2.000 ppm gemäß der Tabelle durchgeführt wurden, sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Dies gilt auch, wenn mit den Maßnahmen 1.000 ppm CO2 in der Raumluft unterschritten werden.

Messungen sind nur vorzunehmen, wenn ein Verdacht hierzu begründet ist. Ausgenommen sind hier Baustellen. Mehr dazu im Verlauf der Kommentierung.

Tab. 1: CO2-Konzentration in der Raumluft

CO2-Konzentration [ml/m3] bzw. [ppm]

Maßnahmen

< 1.000

keine weiteren Maßnahmen (sofern durch die Raumnutzung kein Konzentrationsanstieg über 1.000 ppm zu erwarten ist)

1.000–2.000

  • Lüftungsverhalten überprüfen und verbessern
  • Lüftungsplan aufstellen (z.B. Verantwortlichkeiten festlegen)
  • Lüftungsmaßnahme (z.B. Außenluftvolumenstrom oder Luftwechsel erhöhen)

> 2.000

weitergehende Maßnahmen erforderlich (z.B. verstärkte Lüftung, Reduzierung der Personenzahl im Raum)

Schutzmaßnahmenfindung

Wenn geeignete Luftkennwerte nicht erreicht werden, so muss man zunächst versuchen, die Quelle dafür zu finden, z.B. belastete Baustoffe, und im Anschluss geeignete Schutzmaßnahmen definieren.

Stofflasten aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen können vermieden oder minimiert werden, wenn z.B. emissionsfreie oder emissionsarme, überprüfte, aufeinander abgestimmte und richtig verarbeitete Produkte eingesetzt werden.

Der Nichtraucherschutz wurde bereits nach § 5 Abs. 1 ArbStättV durch ein Rauchverbot in Gebäuden oder durch baulich abgetrennte Raucherräume oder -bereiche bzw. Rauchen im Freien umgesetzt.

Hinweis: In Räumen, in denen es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann, z.B. Gaststätten, sind Schutzmaßnahmen, beispielsweise durch Lüftungsanlagen, zu treffen, um Gefährdungen für Beschäftigte zu minimieren.

 

Luftfeuchte/Raumtemperatur

Die Luftfeuchte ist dort zu begrenzen, wo sie nicht betriebsbedingt, wie z.B. im Gewächshaus, in der Lebensmittelherstellung oder in einem Schwimmbad, notwendig ist.

Zu hohe Luftfeuchte birgt nicht unwesentliche Gefahren für den Menschen und auch das Gebäude. Schimmelpilze entwickeln sich oft im Verborgenen. Erste Hinweise sind ein modriger, muffiger Geruch oder dunkle Flecken an Wänden, Decken oder Mobiliar. In jedem Fall besteht akuter Handlungsbedarf bei oberflächlich bereits mit bloßem Auge deutlich erkennbarem Schimmelbefall. Schimmelpilze können allergische Reaktionen wie Schleimhautreizungen, Husten, Kopfweh, Asthma oder Müdigkeit auslösen.

Aber auch zu trockene Luft kann gesundheitliche Probleme auslösen.

Hinweis: Office-Eye-Syndrom: Mediziner sprechen bei dieser Benetzungsstörung der Augenoberfläche auch vom Sicca-Syndrom. Die Ursachen für trockene Augen sind sehr vielfältig.

Grundsätzlich zu nennen wären drei Auslöser:

  • zu geringe Produktion von Tränenflüssigkeit
  • veränderte Zusammensetzung der Tränenflüssigkeit
  • verminderter Lidschlag

In den meisten Fällen sind die Bedingungen des direkten Umfelds verantwortlich für trockene Augen. Als Beispiel dafür wäre das klimatisierte Büro mit zu trockener Raumluft zu nennen. Heizungen und Klimaanlagen senken die Feuchtigkeit der Raumluft, der Tränenfilm verdunstet schneller. Symptome für trockene Augen sind unter anderem Brennen, Fremdkörpergefühl, Druckgefühl und Müdigkeit der Augen. Vom Office-Eye-Syndrom, auch Büroaugensyndrom genannt, sind besonders Bildschirmarbeitskräfte betroffen. Dies jedoch nicht nur, weil sie in klimatisierten Räumen tätig sind. Durch den starren Blick auf den Computer wird die Zahl der Lidschläge gesenkt, das Auge erhält weniger Feuchtigkeit und trocknet aus. Dieses Fehlverhalten ist durch hohe Konzentrationsleistungen bedingt, da das Auge u.a. das Flimmern des Bildschirms ausgleichen muss. Bei der Beschaffung von Bildschirmen ist darauf zu achten, dass diese flimmerfrei sind.

Die Raumtemperatur muss den Anforderungen der ASR A3.5 Raumtemperatur entsprechen.

Tab. 2: Maximale relative Luftfeuchtigkeit
Lufttemperatur
Relative Luftfeuchte
+20 °C
80 %
+22 °C
70 %
+24 °C
62 %
+26 °C
55 %

Freie Lüftung

Diese wird beispielsweise durch die einfache Fensterlüftung mittels Stoßlüftung oder auch kontinuierliche Lüftung erreicht. In Arbeitsräumen ist eine ausreichende freie Lüftung nur dann gewährleistet, wenn die erforderlichen Lüftungsquerschnitte und die maximal zulässigen Raumtiefen eingehalten werden. Anhaltswerte dazu finden Sie in Tabelle 3 der ASR A3.6.

Stoßlüftung wird über kurzzeitigen, in regelmäßigen Abständen (z.B. Büro alle 60 Minuten ca. drei bis zehn Minuten lang) stattfindenden intensiven Luftaustausch erreicht. Die Mindestdauer der Stoßlüftung ist von der Temperaturdifferenz zwischen innen und außen und dem Wind abhängig. Es kann von folgenden Orientierungswerten ausgegangen werden:

  • Sommer: bis zu zehn Minuten
  • Frühling/Herbst: fünf Minuten
  • Winter: drei Minuten

Technische Lüftung

Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind dann notwendig, wenn eine freie Lüftung z.B. aufgrund der Raumabmessungen, der Raumlage oder der Fensterbeschaffenheit nicht ausreicht.

RLT-Anlagen müssen als technische Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und natürlich ebenso gewartet werden, gerade im Hinblick auf hygienische Voraussetzungen. Die Zuluft (Außenluft/Umluft) ist vor der Zuführung in die zu lüftenden Räume durch Luftfilter zu reinigen.

Der Außenluftvolumenstrom ist so auszulegen, dass Stoff-, Feuchte- und Wärmelasten abgeführt werden und die CO2-Konzentration von 1.000 ppm eingehalten wird. Abluft aus Räumen mit Lasten (Stoff-, Feuchte-, Wärmelasten) darf als Umluft nur dann genutzt werden, wenn Gesundheitsgefahren und Belästigungen ausgeschlossen werden können.

Bau einer Arbeitsstätte

Bereits beim Bau einer Arbeitsstätte muss man die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Thema Lüftung berücksichtigen. Hier gilt es, möglichst viele Faktoren der Arbeitsstätte zu beachten:

  • Welche Tätigkeiten werden in der Arbeitsstätte durchgeführt?
  • Wie viele Mitarbeiter halten sich in diesem Betriebsteil auf?
  • Wie soll die klimatische Regulierung sichergestellt werden?

Diese Fragen sollten bereits in der Bauphase besprochen werden, denn gerade hier kann man noch am besten und kostengünstigsten für alle Beteiligten handeln. Es gilt, möglichst optimale Bedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen, um gesundheitliche Risiken auszuschließen und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

Autor*in: WEKA Redaktion