Autohäuser

Autor: Brandass. Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Wiederer, M.Eng.
Schnellüberblick
Nachfolgender Beitrag soll dem Leser einen Einstieg in die Bewertung von Autohäusern geben. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten. Es werden Schwerpunkte des Brandschutzes und entsprechende Lösungsvorschläge aufgezeigt. Autohäuser können je nach Größe in den Anwendungsbereich von Bauordnung, Muster-Verkaufsstättenverordnung oder Muster-Industriebaurichtlinie fallen. Jedoch ist die klassische Nutzung eines Autohauses nicht wirklich vergleichbar mit der Nutzung eines klassischen Standardbaus bzw. einer klassischen Verkaufsstätte. Daher ist eine individuelle und schutzzielorientierte Betrachtung erforderlich.
Einführung
Allgemeines
Autohäuser als Verkaufs- und Ausstellungsplattform werden klassisch als Verkaufsstätte gesehen.
In der Regel sind in einem Autohaus folgende Nutzungsbereiche vorgesehen:
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Neuwagenausstellung, Kundenzentrum und Auslieferungsbereich sowie Direktannahme
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Werkhalle, TÜV- und Abgasuntersuchung sowie ein Teilelager
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Bürobereiche für Verwaltung
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Sozialbereich für Werkstattmitarbeiter
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Aufbereitungsbereich mit Waschautomaten und Fahrzeugaufbereitung
Je nach Größe eines Autohauses variieren die einzelnen Zonen stark in ihrer Größe und Ausstattung. Um Kunden in einem Autohaus zu unterhalten, können mitunter auch Bistros, museenartige Ausstellungen und andere Attraktionen in Autohäusern je nach Wunsch des Bauherrn vorkommen.
Rechtsgrundlagen
Entsprechend den Anforderungen …
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