Zulässige Temperatur am Arbeitsplatz: Das sind die Regelungen
Immer wieder kann es vorkommen, dass die zulässige Temperatur am Arbeitsplatz überschritten wird. Doch der Gesetzgeber regelt diese besondere Situation. Insbesondere in der ArbStättV sind technische und organisatorische Maßnahmen festgelegt, um Menschen das Arbeiten auch bei extremer Hitze zu ermöglichen. Das geht nur, wenn sich Mitarbeiter und Vorgesetzte vernünftig verhalten. Lesen Sie, worauf es ankommt - und wie Sie schon mit kleinen Maßnahmen große Verbesserungen erzielen.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) macht mit ihren Arbeitsstättenregeln, allen voran mit der ASR A3.5 „Raumtemperatur“, Vorgaben für die Temperatur am Arbeitsplatz. In den Sommermonaten wird die zulässige Temperatur am Arbeitsplatz aber häufig überschritten. Die Folgen überhöhter Raumtemperatur:
- sinkende Arbeitsleistung
- Müdigkeit
- Konzentrationsschwächen
- Schwitzen und Wassermangel
- gesundheitliche Probleme wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Gesetzliche Regelungen für die Raumtemperatur
Welche Werte sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen aufweisen? Dazu enthält die ASR A3.5 klare Vorgaben. In einem Stufenmodell, das Arbeitsschwere und Körperhaltung berücksichtigt, definiert die ASR A3.5 die Lufttemperatur, die während der gesamten Arbeitszeit zu gewährleisten ist.
Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen
Körperhaltung
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Arbeitsschwere
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||
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leicht
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mittel
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schwer
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sitzen
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+20°C
|
+19°C
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–
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stehen, gehen
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+19°C
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+17°C
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+12°C
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Hinweis
Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ gültig ab dem 01.09.22, gibt es die Möglichkeit (für öffentliche Arbeitsräume auch die Pflicht), die Raumtemperatur um ein Grad abzusenken gegenüber den bisher geltenden Vorgaben im Arbeitsschutz. Das gilt jedoch nicht für sämtliche Arbeiten oder über das gesamte Unternehmen hinweg. Details finden Sie im Beitrag: Neue Vorgaben zur Temperatur am Arbeitsplatz.
Arbeitsschwere berücksichtigen
Der Grad der Arbeitsschwere lässt sich anhand dieser Einteilung mit einigen Beispielen ermitteln:
- leicht: leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen oder Stehen, verbunden mit gelegentlichem Gehen (z.B. Bürotätigkeiten)
- mittel: mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen
- schwer: schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen
Raumtemperatur richtig messen
Die Lufttemperatur wird mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in °C gemessen, und zwar an einer Stelle, die nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Der maximal zulässige Wert für Messabweichungen beträgt dabei +/–0,5 °C. Diese Messungen sind regelmäßig (stündlich) während der Arbeitszeit vorzunehmen, da sich die Lufttemperatur im Laufe des Tages ändert.
Auch die Höhe, in der die Messung stattfindet, ist entscheidend, denn warme Luft steigt nach oben. Gemessen werden soll
- an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit 0,6 m,
- bei stehender Tätigkeit 1,1 m über dem Fußboden.
Die Außenlufttemperatur sollte in einer Höhe von 2 m gemessen werden mit einem Abstand von 4 m zur Gebäudeaußenwand.
26 °C sind die Grenze
Die ASR A3.5 gibt vor, dass in Arbeitsräumen die Lufttemperatur 26 °C nicht überschreiten sollte. Das gilt im Sommer ebenso wie im Winter.
Ab einer Raumtemperatur von 26 °C ist bereits mit negativen Folgen wie Konzentrationsmangel und Leistungsabfall zu rechnen und der Arbeitgeber sollte Schutzmaßnahmen ergreifen. Während diese Temperatur etwa bei der Entspannung im Sommerurlaub als angenehm empfunden wird – für viele Menschen ist es dann sogar der optimale Wohlfühlwert –, sieht es am Arbeitsplatz ganz anders aus.
Ab einer Raumtemperatur von 30 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Welche das im Einzelnen sind, lesen Sie in diesen Beiträgen zu Hitze am Arbeitsplatz und zur ASR A3.5 Raumtemperatur.
Ab 35 °C spricht man von Hitzearbeit
Als Obergrenze können ca. 35 °C Lufttemperatur angesehen werden. Ab hier wird es für den Körper schwierig, seine Kerntemperatur von 37 °C konstant zu halten. Die Unfallgefahr steigt dann ebenso wie die Zahl der Hitzeopfer. Deshalb sind Räume, die diesen Wert überschreiten, als Arbeitsräume ungeeignet, außer es werden ganz spezielle Schutzmaßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen.
Temperaturen in anderen Räumen
Temperaturen in anderen Räumen
Die ASR A3.5 enthält auch Vorgaben für:
- Pausenräume
- Bereitschaftsräume
- Sanitärräume
- Kantinenräume
- Erste-Hilfe-Räume
Hier muss die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens 21 °C betragen. In Toilettenräumen hingegen darf sie nach dem Lüften kurzzeitig unterschritten werden. Ausnahmen gelten z.B. für stationäre Toilettenanlagen bei Arbeiten im Freien oder Waschräume, in denen Duschen installiert sind.
Persönliche Maßnahmen der Beschäftigten sollten ganz zuletzt erfolgen
Gemäß den Prioritäten des TOP-Prinzips im Arbeitsschutz haben technische Schutzmaßnahmen auch bei der Raumtemperatur Vorrang. Arbeitgeber müssen also zunächst alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen (lassen).
Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sind – in dieser Reihenfolge – organisatorische Maßnahmen (z.B. Aufwärmzeiten bei Kälte oder häufigere Pausen bei Hitze) sowie personenbezogene Maßnahmen (z.B. geeignete Kleidung, PSA) zu ergreifen.
Das können die Beschäftigten tun
In einer Unterweisung erfahren die Beschäftigten, inwieweit sie selbst zu Lösungen beitragen können. Mögliche Inhalte einer solchen Unterweisung können sein:
- die effektive Steuerung von Lichtschutzeinrichtungen
- richtiges Lüften
- der Einfluss von EDV-Geräten z.B. infolge Wärmebelastung und trockener Luft
- persönliche Schutzmaßnahmen bei Sommerhitze (z.B. geeignete Getränke und Kleidung, Nutzung von Gleitzeitregelungen)
Dehydration vorbeugen
In der Hektik des Arbeitstags wird es gern mal vergessen, dabei ist es gerade bei Hitze unerlässlich, ausreichend – und mehr als bei gemäßigten Temperaturen – zu trinken. Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte oder Sicherheitsverantwortliche sollten ihre Beschäftigten darauf hinweisen und im Idealfall geeignete Getränke bereitstellen. Solche Getränke sind wichtig, um den Wasser- und Salzverlust auszugleichen, der bei Hitze durch Schwitzen eintritt. Auf diese Weise lässt sich z.B. einer Hitzeerschöpfung vorbeugen.
Normalerweise benötigt ein Erwachsener mindestens 2,5 l Flüssigkeit pro Tag, bei Hitzebelastung sind es deutlich mehr. Geeignete Getränke, gerade bei hohen Temperaturen, sind Trink- und Mineralwasser (möglichst ohne Kohlensäure) sowie ungesüßter Kräutertee.
Sehr kalte Getränke sollten vermieden oder nur in geringen Mengen konsumiert werden. Dasselbe gilt für Koffein und Alkohol. Diese Substanzen entziehen dem Körper Flüssigkeit und verstärken damit den unerwünschten Effekt der Dehydration.
Isolationswirkung der Bekleidung
Bei hohen Lufttemperaturen ist es förderlich, luftdurchlässige („atmungsaktive”) Kleidung zu tragen.
Der Wärmeaustausch zwischen Haut und Umgebung ist abhängig davon, wie gut die Bekleidung isoliert. Handelt es sich um luftundurchlässige Stoffe, dann ist dieser Austausch gehemmt. So sollte auch in Betrieben, in denen der Dresscode etwa das Tragen von Blazern oder Krawatten vorschreibt, über Alternativen bei Hitze nachgedacht werden. Schon die Wahl der Stoffe oder das Tragen von offeneren Schuhen kann Erleichterung verschaffen.
EDV-Geräte erhöhen die Temperatur am Arbeitsplatz
In vielen Arbeitsräumen steigt die Wärmebelastung durch EDV-Geräte. Auch weitere Klimafaktoren wie Luftfeuchtigkeit und Luftqualität können sich dadurch verschlechtern. Abhilfe schaffen Maßnahmen wie eine Reduzierung der Betriebszeiten (unnötigen Betrieb vermeiden) oder die Verlagerung von Geräten wie z.B. Druckern in abgetrennte Räume. Auch hier gilt, die Mitarbeiter per Unterweisung zu informieren, damit alle dazu beitragen können. Hierzu sind auch die Vorgaben und Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung zu beachten.
Akklimatisation
Auch eine langsame Gewöhnung an eine hohe Temperatur am Arbeitsplatz (Akklimatisation) kann die Belastung herabsetzen.