13.01.2020

Verkehrssicherheit im Winter: Machen Sie Ihr Betriebsgelände wintersicher

Im Januar ist der Winter am kältesten. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt für Arbeitsschutzbeauftragte, mögliche Gefährdungen insbesondere in puncto Verkehrssicherheit zu überdenken und die Arbeitnehmer entsprechend zu unterweisen.

Verkehrssicherheit im Winter

Stürze gehören zu den klassischen Risiken auf Verkehrswegen: Sie verursachen Armbrüche, Beinbrüche oder gerissene Bänder. Nassrutschige oder vereiste Wege in Verbindung mit schlechter Beleuchtung und unerwarteten Hindernissen begünstigen Stürze. Gerade jetzt im Winter sollte der Arbeitsschutz besonders auf die Verkehrssicherheit achten:

  • Begehen Sie einmal am frühen Morgen und am späten Abend, wenn es noch oder schon dunkel wird, die Verkehrswege im Freien.
  • Selbstverständlich müssen alle Wege und Treppen gestreut sein, bevor die ersten Personen das Betriebsgelände oder die Baustelle betreten.
  • Nehmen Sie vor allem Treppen, Bordsteinkanten und Übergänge von Bodenmaterialien unter die Lupe; hier werden Personen häufig durch die unterschiedlichen Oberflächen überrascht.
  • Prüfen Sie, ob Markierungen mit Licht zusätzlich zu Zäunen, Absperrbändern und Ähnlichem mehr Sicherheit bringen.
  • Dunkle Wegstrecken und Eingangsbereiche sollten durch zusätzliche Beleuchtungen sicherer gemacht werden.
  • Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Äste, Steine und andere Stolperfallen, die frischer Schnee überdecken könnte, unmittelbar beseitigt werden.

Wichtig ist  auch, den Wechsel von Helligkeit auf Dunkelheit zu beobachten. Hier muss sich das Auge an die neuen Lichtverhältnisse gewöhnen. Deshalb übersehen Menschen Hindernisse gerade in solchen Bereich häufig.

Achtung: Es droht eine Schadensersatzforderung

Wer die Verkehrssicherungspflicht verletzt, also „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“, ist nach § 823 BGB schadensersatzpflichtig. Dies gilt nicht nur für das Betriebsgelände und seine Gebäude, sondern auch für das Umfeld sowie Baustellen. Überall müssen notwendige Vorkehrungen getroffen werden.

Gefahren von oben

Große Eis- und Schneelasten auf Bäumen und Dächern können Arbeitnehmer oder Besucher gefährden oder Sachschäden verursachen. Kontrollieren Sie im Winter deshalb immer auch die Bäume auf oder beim Betriebsgelände. Wenn Gefahren drohen, müssen Geh- und Fahrwege für Fußgänger gesperrt werden und das Parken im Gefahrenbereich muss eingeschränkt werden.

Besteht die Gefahr von Dachlawinen, sind Schneefallgitter Pflicht. Bei starkem Schneefall können Schneefallgitter abgedrückt werden, deshalb sollten die Dächer geräumt werden. Wichtig ist auch, dass der Schnee ausreichend Raum hat, sonst schiebt er sich über die Schneefallgitter hinüber. Unterhalb der schneebedeckten Dächer sollten Sie die Gehstrecke und die Stellfläche absperren. Dabei sollten Sie davon ausgehen, dass schnell abgehender Schnee unter Umständen viele Meter weit von der Hauswand fällt; bemessen Sie die Abstände deshalb großzügig.

Besonderes Augenmerk verdienen Dächer, die in jüngerer Zeit mit Photovoltaik-Anlagen versehen wurden. Denn diese können das Rutschverhalten des Schnees auf dem Dach verändern. Es besteht zusätzlich die Gefahr, dass rutschender Schnee Photovoltaik-Anlagen beschädigt und mitreisst und damit auch Menschen verletzt.

Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten zu Verkehrssicherheit im Winter

Führen Sie eine Unterweisung durch, in der auf die Gefährdungen hingewiesen wird und nützliche
Verhaltensregeln gezeigt werden:

  • Kurze Schritte und ein gemäßigtes Tempo verringern die Sturzgefahr.
  • In den Gefahrenbereichen sollte man nicht beim Gehen telefonieren.
  • Die Arbeitnehmer sollen festes Schuhwerk mit gutem Profil benutzen.
  • Beim Betreten eines Gebäudes sind die Füße immer ausgiebig abzutreten und die Handläufe zu benutzen.
  • Gefahrenquellen sind zu melden.

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Autor*in: Markus Horn