12.04.2022

Die Unterweisung für Auszubildende richtig vorbereiten und durchführen

Die Unterweisung für Auszubildende ist bei manchen Arbeits- und Gesundheitsschützern nicht beliebt. Oft wird den jungen Leuten pauschal mangelnde Motivation unterstellt. Dabei zeigt  eine repräsentative Umfrage der DGUV, dass Auszubildende durchaus interessiert sind an Arbeitsschutz-Themen. So wünscht sich etwa eine Mehrheit von 72 % der Befragten klare Regeln zum Arbeitsschutz! Darauf können Sie gut aufbauen. Und mit diesen Tipps und Hinweisen zur Unterweisung für Auszubildende gelingt diese garantiert!

Unterweisung Auszubildende

Am besten, Sie stellen zu Beginn Ihrer Unterweisung von Auszubildenden erst einmal grundsätzlich die Aufgaben, Träger und Regelwerke des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vor, damit die Azubis die Hintergründe kennen und so offener für die einzelnen Inhalte werden.

„Wissen adäquat vermitteln“ – Tipps für die Unterweisung für Auszubildende

Klären Sie: Wozu überhaupt Sicherheitsunterweisungen für Auszubildende?

Beginnen Sie mit dem, was gerade geschieht: Was ist eigentlich eine Sicherheitsunterweisung? Erläutern Sie, dass zu Beginn einer Tätigkeit, bei bestimmten Anlässen und regelmäßig zur Wiederholung Schulungen zu sicherem Arbeiten durchgeführt werden.

Grundlegende Beispiele zeigen den Azubis sofort, warum solche Unterweisungen im Notfall sogar lebensrettend sein können:

  • Wo sind Flucht- und Rettungswege? Wo ist der Sammelplatz?
  • Wo finden sich Feuerlöscher und wie benutzt man sie?
  • Wie leistet man Erste Hilfe bei einem Unfall?
  • Gefährdungen und Belastungen: Was ist der Unterschied? Und welche bestehen an den Arbeitsplätzen der Auszubildenden?
  • Mit welchen Themen wende ich mich an welche Ansprechpartner?

Vermitteln Sie: Wer ist für was zuständig im Arbeitsschutz?

Stellen Sie kurz vor:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit („Sifa“): Das sind die Personen, die im Betrieb zentral für die Sicherheit und Gesundheit zuständig sind.
  • Sicherheitsbeauftragte: Das sind „ganz normale“ Beschäftigte, die in regelmäßigen Abständen besondere Unterweisungen erhalten und ihre Kollegen zu sicherem Arbeiten motivieren und ggf. anleiten sollen.
  • Betriebsärzte: Sie geben Auskunft bei medizinischen Fragestellungen und führen bei Bedarf Untersuchungen innerhalb der Belegschaft durch.

Geben Sie einen Überblick: Wo ist eigentlich was geregelt?

Hier geht es natürlich nur um die Vermittlung eines allgemeinen Überblicks, damit die Auszubildenden eine Idee davon bekommen, welche Gesetze und Verordnungen es wofür gibt:

  • Das Arbeitsschutzgesetz: Es enthält die grundlegenden Schutzvorschriften, an die sich alle im Betrieb halten müssen. Grob kann man erklären, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen regelmäßig daraufhin untersuchen muss, ob sie die Gesundheit gefährden können und ob die Arbeitsplätze menschengerecht gestaltet sind. Umgekehrt sind alle Beschäftigten und Azubis verpflichtet, an sicherem Arbeiten mitzuwirken.
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Dieses Gesetz ist für alle Auszubildenden unter 18 Jahren relevant. Die Azubis sollten wissen, dass sie bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen dürfen. So sind ihnen Arbeiten mit erhöhten Belastungen durch Kälte, Nässe oder Hitze sowie Lärm, Strahlen oder Erschütterungen untersagt. Ebenfalls untersagt ist der Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung bzw. der Biostoffverordnung. Zu vermitteln sind auch die Begrenzungen der Arbeitszeiten.

Sozialer und technischer Arbeitsschutz mit ihren entsprechenden Regelwerken sollten nur überblicksartig behandelt werden.

Hinweis

Zur Unterweisung für Auszubildende gibt es pfiffige Quizvorlagen der DGUV, die Sie im Betrieb zur betriebsinternen Schulung nutzen können. Hilfreich ist auch das Angebot „Jugend will sich erleben“ mit kreativen Ideen zur Vermittlung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzinhalten unter www.jwsl.de.

Didaktische Tipps für die Unterweisung von Azubis

Gestalten Sie die Unterweisung für Ihre Auszubildenden abwechslungsreich. Natürlich müssen Sie ein paar nette, begrüßende Worte sagen. Aber reden Sie nicht 20 Minuten lang, sonst sind Ihre Neulinge schon auf halber Strecke eingeschlafen. Holen Sie sich ruhig einen Kollegen hinzu, mit dem es leichter fällt, ein Gespräch in Gang zu bringen.

Referieren Sie nicht – stellen Sie Fragen. Erstens lernen Sie so die Vorstellungen und den Wissensstand Ihrer Anfänger kennen. Zweitens bleibt das, was die Azubis im Gespräch verstehen, viel besser hängen als alles, was Sie ihnen erzählen können. Sie wollen sie ja nicht am Ende wecken müssen!

Weitere Tipps, um Ihre Unterweisung für Auszubildende interessant zu gestalten:

  • Nutzen Sie Filme und Software, wo immer dies möglich ist. Gerade Filme eignen sich besonders dazu, Wissen kompakt und interessant zu vermitteln.
  • Begrenzen Sie die Dauer von Erstunterweisungen auf 20 Minuten.
  • Wissen, das selbst erarbeitet wird, sitzt am besten. Bauen Sie deshalb mindestens eine Lerneinheit ein, in der die Azubis z.B. Gefährdungen ermitteln, zusammentragen und als Vortrag erläutern dürfen.
  • Stellen Sie möglichst viele Inhalte bildhaft dar und vermeiden Sie „Textwüsten“.
  • Teilen Sie den Stoff in kleine, überschaubare „Häppchen“ auf, um der oft noch niedrigen Aufmerksamkeitsspanne Ihrer Azubis zu entsprechen.
  • Es wäre am besten, wenn alle Auszubildenden Maschinen und Geräte bedienen und dabei erworbenes Wissen trainieren könnten. Aus Zeitgründen ist dies meist nur exemplarisch möglich: Einer der Auszubildenden soll eine Tätigkeit ausführen, alle anderen bewerten, was er richtig gemacht hat und wie er sich und seine Gesundheit noch besser hätte schützen können.
  • Überlegen Sie sich praktische Bezüge zu den Arbeitsplätzen, die Ihre Azubis kennenlernen werden.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Azubis, die auf Sie zukommen. Gemeinsam mit den Themen ergeben sich daraus auch die Termine, die Sie einplanen müssen.

Was Sie Auszubildenden in den Erstunterweisungen in jedem Fall vermitteln müssen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Vorgaben für die Erstunterweisung von Auszubildenden. Demnach sind diese immer dann zu unterweisen, wenn sie neuen Gefahren ausgesetzt sind. Diese Unterweisungen sind davon unabhängig mindestens halbjährlich zu wiederholen. Üblicherweise werden diese Unterweisungen in den Betrieben zu Beginn der Abteilungswechsel durchgeführt. Am besten werden auch die Auszubildenden einbezogen, die das 18. Lebensjahr schon vollendet haben.

Wichtige Inhalte der Erstunterweisungen von Azubis

Inhaltlich sind bei allen Unterweisungen von Azubis folgende Punkte zu behandeln:

  • vorhandene Gefährdungen, z.B. durch den Umgang mit Maschinen, Geräten und Gefahrstoffen
  • was alles passieren kann, z.B. Stolpern, Stürzen, Auftreten von Hautschäden etc.
  • wie sich Auszubildende schützen können, z.B. durch die Beachtung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung
  • wie sich Auszubildende im Notfall verhalten sollen, z.B. Meldung an Vorgesetzte oder Standort von Erste-Hilfe-Kästen

Arbeitszeit und Pausen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) will minderjährige Auszubildende davor schützen, durch die Arbeit stark überfordert zu sein. Das Thema sollte in einer Unterweisung für Azubis zumindest kurz zur Sprache kommen. Weisen Sie auf entsprechende Aushänge am Schwarzen Brett oder im Intranet hin und bitten Sie die jungen Leute, auch selbst auf die Einhaltung zu achten.

  • Nach § 8 JArbSchG dürfen Auszubildende nicht länger als 40 Stunden wöchentlich und nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten. Werden 40 Stunden in der Woche nicht überschritten, kann an einzelnen Tagen maximal 8,5 Stunden gearbeitet werden.
  • Nach § 11 JArbSchG haben Auszubildende Anspruch auf Pausen, die mindestens 15 Minuten dauern (kürzere Arbeitsunterbrechungen zählen nicht). Wird zwischen 4,5 und 6 Stunden gearbeitet, muss die Pause mindestens 30 Minuten dauern, ab 6 Stunden müssen es 60 Minuten sein.
  • Schichtzeit ist die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, also die Arbeitszeit plus Pausen und Unterbrechungen. Die Schichtzeit von minderjährigen Azubis darf laut § 12 JArbSchG maximal 10 Stunden betragen, in Ausnahmefällen, wie beispielsweise im Gastgewerbe, ist eine Schichtzeit von 11 Stunden zulässig.

Generelle Beschäftigungseinschränkungen

Unterweisen Sie Ihre Auszubildenden ferner darin, welche Beschäftigungen ihnen nach §§ 22 bis 27 JArbSchG untersagt sind, damit sie entsprechende Arbeitsaufträge ablehnen können.

  • Verboten sind grundsätzlich alle Arbeiten, die das psychische oder körperliche Leistungsvermögen der Jugendlichen übersteigen.
  • Verboten sind ferner Arbeiten, die mit bestimmten Gefährdungen verbunden sind, wie der Umgang mit Schadstoffen oder Strahlung.
  • Jugendliche dürfen in der Ausbildung nicht mit Akkordarbeit betraut werden.
  • Minderjährigen dürfen keine Arbeiten zugewiesen werden, bei denen dauerhaft ein bestimmtes Arbeitstempo verlangt wird.

Stellen Sie außerdem sicher, dass bei Minderjährigen vor Ausbildungsantritt eine Erstuntersuchung durchgeführt wurde, die nicht länger als 14 Monate zurückliegen darf. Diese muss ein Jahr nach Ausbildungsantritt wiederholt werden.

Unsere Empfehlung

Checkliste: Unterweisung für Auszubildende

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Autor*in: Markus Horn