27.08.2021

Mehr Sicherheit durch Substitution von Gefahrstoffen

Die Gefahrstoffverordnung fordert vom Arbeitgeber, auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung die Substitution von Gefahrstoffen zu prüfen. Dabei geht es nicht einfach nur darum, gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche zu ersetzen. Es muss das komplexe Zusammenspiel der Stoffe und der damit verbundenen toxischen und chemisch-physikalischen Reaktionen, aber auch der Einfluss von Arbeitsgängen auf die Gesamtgefährdung berücksichtigt werden. Als Faustregel gilt: Eine Substitution lohnt sich am ehesten bei Routinetätigkeiten.

Chemikalien

Der Arbeitgeber muss auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung vorrangig eine Substitution von Gefahrstoffen durchführen so will es § 7 (3) der Gefahrstoffverordnung. Das bedeutet: Sie müssem Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Bedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.

Wenn es also Gefahrstoffe oder Verfahren gibt, die Arbeitnehmer weniger gefährden, müssen diese genutzt werden. Der Maßstab ist dabei stets die Gesamtgefährdung. Diese ergibt sich aus

  • den Stoffeigenschaften,
  • dem Verfahren und
  • den Expositionsmöglichkeiten.

Die Gesamtgefährdung im Blick behalten

Die Substitutionsprüfung ist Teil der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe. Naturgemäß stehen bei der Betrachtung der Gefahrstoffe die toxischen Eigenschaften im Vordergrund. Bei der Substitution müssen aber auch veränderte physikalisch-chemische Eigenschaften beachtet werden. So können Substitutionen erhöhte Brand- und Explosionsgefahren mit sich bringen oder Arbeiten mit höherem Dampfdruck erfordern, was die Gesamtgefährdung erhöhen und den angestrebten Substitutionseffekt zunichte machen kann. Bei der Betrachtung der Gesamtgefährdung ist deshalb eine Einbeziehung aller Eigenschaften und Einflüsse auf die Gesamtgefährdung wichtig.

Bereits bei der Produktentwicklung sollte der Schutz der Arbeitnehmer bedacht werden. Verzichten Sie auf Gefahrstoffe, die in späteren Stadien der Entwicklung, Produktion oder Vermarktung problematisch sein können.

Wo die Substitution von Gefahrstoffen sinnvoll ist und wo nicht

Häufige Möglichkeiten zur Substitution von Gefahrstoffen ergeben sich z. B. bei Benzol zum Ausschleppen von Wasser. Prüfen Sie, ob dieser Stoff nicht durch Cyclohexan oder Toluol ersetzt werden kann.

Werden Gefahrstoffe und Verfahren im Rahmen chemischer Prozesse eingesetzt, ist eine Substitution hingegen meist nicht oder nur unter sehr großem Aufwand möglich. Auch verhindern analytische Standards oft, da hier der Einsatz bestimmter Gefahrstoffe verlangt wird.

Eine an sich sinnvolle Substitution kann ein kompliziertes Arbeitsverfahren mit zusätzlichen Arbeitsgängen und zusätzlichen Gefährdungen zur Folge haben. Deshalb müssen Gefahren durch die Gefahrstoffe gegen Gefahren beim  Arbeitsgang abgewogen werden. Auch spielen die Rahmenbedingungen eine große Rolle: Es ergibt Sinn, bei immer
wiederkehrenden Routinetätigkeiten (z. B. bei der täglichen Endreinigung oder der Vorbereitung von Standardarbeitsvorgängen) Substitutionen durchzuführen, weil hier Gefährdungen nachhaltig reduziert werden können.

Beispiele für Verfahrenssubstitutionen:

  • Den Einsatz von Lösemitteln in geschlossenen Apparaturen durchführen.
  • Das photometrische Verfahren zur Bestimmung von Formaldehyd mit Pararosanilin durch ein HPLC-Verfahren ersetzen.
  • Alternative Reinigungsmittel nutzen.
  • Die Substitution von Phosgen aus Druckgasflaschen durch die gut steuerbare und jederzeit zu unterbrechende Phosgenentwicklung aus Dioder Triphosgen.

Praxistipp

Im Rahmen von Schulungen müssen Sie stets die am wenigsten gefährlichen Gefahrstoffe verwenden, auch wenn im eigentlichen Verfahren aufgrund der Gesamtgefährdung gefährlichere Stoffe eingesetzt werden.

Autor*in: WEKA Redaktion