11.06.2019

Vom Sicherheitsdatenblatt zur fertigen Betriebsanweisung

Die vielen Informationen eines Sicherheitsdatenblattes sollen sich übersichtlich und komprimiert in der Betriebsanweisung wiederfinden. Doch wie geht das? Wir unterstützen Sie dabei, aus Ihrem Sicherheitsdatenblatt eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe zu erstellen. Wie das funktioniert und was genau die Unterschiede zwischen den Dokumenten sind, erfahren Sie hier.

Reduzieren Sie zahlreiche Seiten Sicherheitsdatenblatt auf eine übersichtliche Betriebsanweisung für Gefahrstoffe.

Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung – was ist der Unterschied?

Die Unterschiede zwischen einem Sicherheitsdatenblatt und einer Betriebsanweisung sind folgende:

  • Sicherheitsblätter sind die Grundlage für Betriebsanweisungen.
  • Sicherheitsblätter sind aber deutlich länger als Betriebsanweisungen.
  • Die Zielgruppen, an die sich die beiden Dokumente primär richten, unterscheiden sich.

Sicherheitsdatenblätter bilden die Basis

Sicherheitsdatenblätter beschreiben die Gefahren, die von dem Stoff bzw. Gemisch ausgehen, informieren über die Minimierung von Risiken, über Gefahrstoff-Tätigkeiten, Lagerung und Sofortmaßnahmen bei Unfällen. Damit stellen Sicherheitsdatenblätter die Basis für jede Gefahrstoff-Betriebsanweisung. Sie richten sich zudem primär mehr an diejenigen, die eine Gefährdungsbeurteilung oder Betriebsanweisung erstellen müssen.

Betriebsanweisungen sind reduzierter

Auch Betriebsanweisungen beschreiben die Risiken, die von einem Gefahrstoff für Mensch und Umwelt ausgehen, führen Schutzmaßnahmen an, Verhaltensregeln und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Aber wo Betriebsanweisungen ein bis maximal zwei Seiten lang sind, legen Sicherheitsdatenblätter ihre Informationen sehr ausführlich dar. Gerade, wenn auch Expositionsszenarien angegeben sind, können sie gut und gern mehr als 100 Seiten füllen.

In der Betriebsanweisung werden also nur Teile des Sicherheitsdatenblattes aufgeführt, die darüber hinaus noch durch betriebliche Belange ergänzt werden. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe fassen Informationen kompakt für jeden zusammen, der im Unternehmen mit diesen Gefahrstoffen umgeht.

Der erste Schritt scheint jedoch klar: Wenn Sie eine Gefahrstoff-Betriebsanweisung erstellen wollen, brauchen Sie das entsprechende Sicherheitsdatenblatt.

Woher erhalten Sie das Sicherheitsdatenblatt?

In der Regel bekommen Sie das Sicherheitsdatenblatt von Ihrem Gefahrstoff-Lieferanten. Denn wer gefährliche Substanzen herstellt, einführt oder in Verkehr bringt (sprich: der Lieferant), muss auch Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen.

Das Sicherheitsdatenblatt erhalten Sie vom Lieferanten

Zur Verfügung stellen bedeutet: Unternehmen erhalten das SDB z.B. bei der Lieferung Ihres Stoffs oder Gemisches kostenlos auf Papier oder in elektronischer Form.

Der Lieferant eines Stoffs oder Gemischs ist ferner dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist.

Als Anwender müssen Sie das Sicherheitsdatenblatt prüfen

Sie als Anwender müssen Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende Angaben hin überprüfen und gegebenenfalls ein neues, fehlerfreies und vollständiges Exemplar anfordern.

Für neue Gefahrstoffe sollten Sie das Sicherheitsdatenblatt generell im Voraus als Beurteilungsgrundlage beschaffen.

Wie erstellen Sie aus einem Sicherheitsdatenblatt die Betriebsanweisung?

Sicherheitsdatenblätter müssen immer nach einem festen Schema aufgebaut sein – ebenso wie die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe. Das wiederum erleichtert die Übertragung von Inhalten erheblich. Mehr dazu, wie Sie eine Betriebsweisung erstellen und dabei Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern nutzen, erfahren Sie im Folgenden.

Aufbau von Sicherheitsdatenblättern

Sicherheitsdatenblätter müssen Angaben enthalten zu:

  • Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
  • Abschnitt 2: Mögliche Gefahren
  • Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
  • Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
  • Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
  • Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
  • Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
  • Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
  • Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
  • Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
  • Abschnitt 14: Angaben zum Transport
  • Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
  • Abschnitt 16: Sonstige Angaben

Auswahl der relevanten Inhalte aus dem Sicherheitsdatenblatt für die Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gliedern sich nach TRGS 555 in:

  • Anwendungsbereich (Arbeitsbereich, Arbeitsplatz oder Tätigkeit)
  • Gefahrstoffbezeichnung
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten im Gefahrfall
  • Erste Hilfe
  • sachgerechte Entsorgung

Beispiel: Betriebsanweisung für Isopropanol erstellen

Im Folgenden zeigen wir am Beispiel einer Betriebsanweisung für Isopropanol, in welchen Kapiteln der Sicherheitsdatenblätter Sie die benötigten Informationen finden.

Inhalt der Betriebsanweisung Entsprechende Informationen aus SDB Kapitelinhalt des SDB
Gefahrstoffbezeichnung 1/3 Stoffname bzw. Handelsname mit Hauptinhaltsstoffen
Gefahrstoffkennzeichnung 15 Kennzeichnung nach CLP-Verordnung
Gefahren für Mensch und Umwelt 2 mögliche Gefahren
Verhalten im Gefahrfall 5 aus „Maßnahmen zur Brandbekämpfung“ „ungeeignete Löschmittel“ übernehmen
Verhalten im Gefahrfall 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Schutzmaßnahmen 7 aus „Handhabung“ übernehmen
Schutzmaßnahmen 8 aus „geeignete persönliche Schutzausrüstung“ übernehmen
Erste Hilfe 4 „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ (außer Hinweis für den Arzt)
Hinweise zur Entsorgung 13 sachgerechte Entsorgung

Hinweis: Achten Sie auf Arbeitsplatzgrenzwerte

Einfach den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern auf eine Betriebsanweisung zu kürzen, ohne auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen ergibt wenig Sinn. Listet etwa Abschnitt 3 des SDB seitenweise Gefahren für einen Stoff auf, müssen Sie nicht alle übernehmen, denn manche Stoffe werden erst ab einer bestimmten Konzentration gefährlich.

Anhaltspunkte dazu finden Sie in der TRGS 900. Sie ersetzt die früheren Luftgrenzwerte

  • maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK),
  • technische Richtkonzentration (TRK) und
  • biologischer Arbeitsplatzgrenzwert (BAT)

durch den „Arbeitsplatzgrenzwert” (AGW) und den „Biologischen Grenzwert” (BGW). Das sind verbindliche Grenzwerte für die inhalative Belastungen mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Folglich gilt: Wird der AGW eingehalten, so sind auch bei langfristiger Exposition keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten.

 

Sicherheitsdatenblätter auch für Beschäftigte zugänglich machen

Die Gefahrstoffverordnung fordert in §14:

„Der Arbeitgeber hat ferner sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Zubereitungen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern, …“

Bei der Information von Beschäftigten ersetzen Sicherheitsdatenblätter nicht die Betriebsanweisungen. Dennoch können Sicherheitsdatenblättern so viele stoffbezogene sicherheitsrelevante Informationen entnommen werden, dass Beschäftigte zumindest Zugang haben sollten. Es bietet sich also eine zentrale Sammlung an, auf die beispielsweise über eine Matrix der Einsatzorte oder Tätigkeiten zugegriffen werden kann.

Vom Sicherheitsblatt zur Betriebsanweisung mittels Software

Zwar ist die Betriebsanweisung wesentlich kürzer als die Ausführungen in einem Sicherheitsblatt, dennoch kann die Erstellung mühsam sein. Das hat das obige Beispiel gezeigt: Sie müssen die Inhalte des Sicherheitsdatenblatts für die Betriebsanweisung prüfen, kürzen und um betriebliche Belange ergänzen. Nicht zuletzt müssen Sie die Informationen anschaulicher verpacken. Setzen Sie deshalb auf eine digitale Lösung: Betriebsanweisung-Software. Dort können Sie Betriebsanweisungen auf Basis von digitalen Sicherheitsblättern ganz bequem per Knopfdruck erstellen. Probieren Sie es aus!

Falls Sie noch mehr zum Thema wissen möchten, empfehlen wir Ihnen außerdem unsere Artikel über Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen. Viel Spaß beim Stöbern.

Autor*innen: Ulrich Welzbacher, WEKA Redaktion