23.03.2021

Sicherheitsbeauftragter: Das sind seine Aufgaben

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein regulärer interner Mitarbeiter, der zusätzliche Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz übernommen hat. Es ist deshalb unumgänglich, den Sicherheitsbeauftragten im erforderlichen Maße von anderen Aufgaben zu entlasten. Welche Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter im Arbeitsschutz übernehmen kann, erfahren Sie in diesem Überblick.

Sicherheitsbeauftragter - Definition; Sicherheitsbeauftragte ausbilden; Sicherheitsbeauftragte bestellen

Gemäß § 20 DGUV-Vorschrift 1 hat ein Sicherheitsbeauftragte ganz grundlegend den Auftrag, den Unternehmer bei der  Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen. Um  diese Aufgaben zu erfüllen, arbeitet ein Sicherheitsbeauftragter mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Scherheitstechnische Mängel und Unfallgefahren erkennen

Der Sicherheitsbeauftragte soll Vorgesetzte und Mitarbeiter auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen, sinnvollerweise auf solche, von denen er annehmen muss, dass sie noch nicht bekannt sind. Er muss also über die bekannten Gefahren gut informiert sein. Sinnvoll ist es deshalb auf jeden Fall, dem Sicherheitsbeauftragten die für seinen Arbeitsbereich zutreffende Gefährdungsbeurteilung bekannt zu geben. Dem gleichen Zweck dienen die Beteiligung an Betriebsbegehungen sowie an Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten.

An Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen teilnehmen

Der Sicherheitsbeauftragte wird von sich aus keine gezielten Betriebsbegehungen durchführen: Er ist vor Ort und hat sein Arbeitsumfeld unmittelbar vor Augen. Findet aber in seinem Aufgabenbereich eine Betriebsbegehung statt, so sollte er immer Gelegenheit haben, daran teilzunehmen. So gewinnt er neue Einsichten in seinen Arbeitsbereich, er kann die Verhältnisse dort aus dem Blickwinkel der Begehenden betrachten. Zum anderen ist er selbst Informationsquelle für die mit seinem Arbeitsbereich nicht so vertrauten Personen.

Ähnliches gilt, wenn Unfälle und Berufskrankheiten untersucht werden: Einerseits gewinnt der Sicherheitsbeauftragte neue Erkenntnisse, andererseits kann er lokale Kenntnisse beisteuern. Er könnte z.B. darauf hinweisen, dass die Situation, die zu einem Unfall geführt hat, auch früher schon eingetreten ist und nur durch glückliche Umstände nichts passiert war.

Arbeitskollegen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes helfen

Den Mitarbeitern in seinem Aufgabenbereich begegnet der Sicherheitsbeauftragte als Kollege unter Kollegen. Das Verhältnis ist geprägt von gegenseitigem Kennen und Vertrauen und nicht hierarchischer Natur: Jeder weiß, dass der Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis hat. So kann man, ohne gleich disziplinarische Folgen androhen zu müssen, offen über Missstände und Fehlverhalten reden. Sieht der Sicherheitsbeauftragte z.B., dass ein Kollege den nötigen Gehörschutz nicht trägt, kann er einfach sagen: „Tu die Stöpsel rein!“ und meist ist die Sache dann erledigt.

Umgekehrt kann er Anregungen und Hinweise der Kollegen sammeln und nach oben kommunizieren, was sich manche Beschäftigte nicht trauen. Der Sicherheitsbeauftragte steht vor Ort immer als Berater und Helfer in Sachen Arbeitsschutz zur Verfügung.

Misstände beseitigen oder weitergeben

Der Sicherheitsbeauftragte vor Ort wird meist der Erste sein, der sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz erkennt, und kann so auch als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. Oft wird das aber außerhalb seiner Möglichkeiten und Kompetenzen liegen. Dann informiert er seine Vorgesetzten und gibt diesen so Gelegenheit, ohne Zeitverlust zu reagieren. „Typische“ Probleme sind hier z.B. der Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung oder Stolperstellen.

Aufgaben Sicherheitsbeauftragter: eine Auflistung

Die folgende Auflistung ist eine Zusammenstellung aus Vorschriften, Regeln, Merkblättern und Erfahrungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und andererseits auch nicht komplett abgearbeitet werden muss.

  • auf Sicherheits- und Gesundheitsgefahren in seinem Aufgabenbereich achten
  • Verhalten von Kollegen beobachten
  • Vorbild im Arbeitsschutz sein
  • An Betriebsbegehungen teilnehmen
  • An Untersuchungen zu Unfällen und Berufskrankheiten teilnehmen
  • bei Messungen zum Arbeitsschutz mitwirken, z.B. Lärmmessungen oder Gefahrstoffmessungen
  • auf das Vorhandensein, den ordnungsgemäßen Zustand und die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen achten
  • darauf achten, dass Unfälle dem Vorgesetzten gemeldet werden
  • auf das Vorhandensein und den gebrauchsfähigen Zustand von Feuerlöscheinrichtungen achten
  • die Vorgesetzten auf bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen
  • Kollegen über den sicheren Umgang mit Maschinen, Geräten und Arbeitsstoffen informieren
  • Vorgesetzte auf sicherheitstechnische Mängel hinweisen und auf deren Beseitigung hinweisen
  • sich besonders um neue Mitarbeiter, um Jugendliche, um den Mutterschutz und um Fremdfirmen kümmern
  • das Arbeitsmittelverzeichnis führen
  • bei der Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems helfen
  •  bei Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz mitwirken

Welche Aufgaben ein Sicherheitsbeauftragter in welchem Umfang erfüllt, hängt von den betrieblichen Verhältnissen und seiner eigenen Person ab. Sein Charakter, seine betriebliche Reputation, sein Arbeitspensum, das Verhältnis zu den Kollegen und den Vorgesetzten und nicht zuletzt seine Ausbildung beeinflussen seine Wirksamkeit.

Sicherheitsbeauftragte haben beratende Funktion

Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis, Sie beraten den Unternehmer oder Vorgesetzten lediglich. Deshalb haften sie weder zivil- noch strafrechtlich. Die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz liegt beim Unternehmer.

Aufgaben am besten in schriftlicher Bestellung festhalten

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten sollten überschaubar bleiben und in einer schriftlichen Bestellung festgehalten werden. Auch wenn diese nicht zwingend vorgesehen ist, erleichtert das den Arbeitsschutz für Auftraggeber und Sicherheitsbeauftragten erheblich. Die schriftliche Bestellung nennt konkrete Tätigkeiten und Zuständigkeiten des Sicherheitsbeauftragten und sollte von beiden Seiten unterschrieben werden.

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten übernehmen – und wieder abgeben

Der Sicherheitsbeauftragte wird in Absprache mit der gewählten Mitarbeitervertretung und dem Betriebs- und Personalrat ernannt und seine Rolle sollte umgehend allen Beschäftigten bekanntgegeben und im Firmenorganigramm ausgewiesen werden.

Da es sich um ein Ehrenamt handelt, ist es wichtig, dass der Mitarbeiter, der das Amt bekleidet, dies auf freiwilliger Basis macht. Die Hoffnung: er wird sich so mit Begeisterung und Sorgfalt seiner Aufgabe widmen. Wenn ein Sicherheitsbeauftragter seine Aufgaben gut erfüllt, spricht nichts dagegen, ihn auch entsprechend wertzuschätzen.

Das Amt des Sicherheitsbeauftragten muss jedoch kein Amt für das verbleibende Arbeitsleben sein, sondern kann auch niedergelegt oder auf andere Personen übertragen werden.

Unsere Empfehlung

Sicherheitsbeauftragte selbst ausbilden

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Autor*innen: Stefan Johannsen, Dr. Kurt Kropp