03.04.2023

Sicherheit am Seil

Mögliche Gefährdungen durch Absturz können schon beim Zustieg bzw. beim Zugang zu Arbeitsstellen bestehen. Deshalb sind auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung auch unabhängig von der sicheren Verwendung seilunterstützter Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese können im Einsatz von Gerüsten und Treppentürmen, in baulichen Maßnahmen wie Geländern oder in der Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bestehen. Hilfreich sind hierbei auch die DGUV Regel 112-198 und die DGUV Information 203-047.

Sicherheit am Seil

Wie Sie Höhenarbeiten mit SZP sicher machen

Ein SZP besteht aus mindestens zwei Seilen, die getrennt voneinander befestigt sind. Eines der beiden Seile wird planmäßig im Tragsystem belastet, das andere ist in das Sicherungssystem integriert und kommt zum Einsatz, wenn das Tragsystem nicht planmäßig funktioniert. Weiter gibt es eine Körperhaltevorrichtung, die mit dem Trag- und Sicherungssystem verbunden ist. Systematisch werden SZP nach der Hauptbewegungsrichtung unterschieden: vertikal, horizontal oder diagonal.

Diese Anforderungen stellt SZP an die Qualifikation

SZP dürfen nur von Personen mit einer angemessenen und speziellen Qualifizierung in den Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren verwendet werden. Außerdem ist die körperliche Eignung mittels einer Eignungsuntersuchung festzustellen. Infrage kommen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Ersten Hilfe ausgebildet und entsprechend den Anforderungen nach DGUV Grundsatz 312-003 geprüft sind.

Vor dem Start: Rettungsverfahren festlegen

Bevor die Arbeiten in der Höhe beginnen, ist ein Rettungsverfahren zu wählen und in der Einsatzplanung zu erfassen. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt auch spezifische Bedingungen wie beispielsweise die Lage des Arbeitsplatzes sowie Umgebungs- und Witterungsbedingungen. Zusätzlich erforderliche Rettungsausrüstungen müssen sachkundig geprüft, gesondert gepackt und am Einsatzort zugänglich und gekennzeichnet bereitgehalten werden.

So kann SZP sicher eingesetzt werden

Wird SZP angewendet, müssen in der Höhe mindestens zwei Beschäftigte arbeiten, Sichtkontakt untereinander und mit der Aufsicht haben. Es sind ggf. Vorkehrungen treffen, damit nicht unterschiedliche Sprachen und Fachbegriffe in der Kommunikation zum Problem werden können – z.B. durch eine vorherige Verständigung, was mit bestimmten Begriffen gemeint ist oder durch welche Handzeichen sie ausgedrückt werden.

Gemäß der Gefährdungsbeurteilung sind Vorkehrungen gegen Absturz beim Auf- und Abbau des Trag- und Sicherungssystems zu treffen. Vor dem eigentlichen Einsatz ist eine Arbeitseinweisung inklusive Notfall- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei muss auf die besonderen Umstände des Arbeitsumfelds eingegangen werden.

Eine Standard-Einsatzplanung ist nicht zulässig. Vielmehr müssen die jeweils besonderen Arbeits- und Umfeldbedingungen berücksichtigt werden. Beispiele dafür sind Hangarbeiten oder Arbeiten über Wasser, die unter Umständen Zusatzqualifikationen und/oder mehr Personal sowie besondere Maßnahmen zur Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle erforderlich machen können.

Das muss in Ihrer Gefährdungsbeurteilung enthalten sein:

Wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung erarbeiten, sollten Sie zunächst mögliche Witterungseinflüsse (insbesondere Wind und Temperatur) sowie zu langes Hängen im Auffanggurt beurteilen. Dazu kommen dann die SZP-spezifischen Gefahren:

  • Seilversagen: Neben offensichtlichen Ursachen für das Versagen von Seilen wie schneidende Werkzeuge, Geräte und Kanten sind auch weniger offensichtliche wie aggressive Öle und Fette oder kaum vorhersehbare Ereignisse wie das Verfangen der Seile zu beurteilen. Hierbei sind die geplanten Arbeitsverfahren wie etwa Sand- oder Flammstrahlarbeiten oder Arbeiten mit kraftbetriebenen Sägen zu berücksichtigen.
  • Systemüberlastung: Eine Überlastung des Systems kann z.B. durch eine Überschreitung der maximal zulässigen Last (Nennlast, Körpergewicht der Person inklusive mitgeführter Materialien und Werkzeuge) eintreten. Zu beachten ist hierbei auch die minimal zulässige Last, die in der Regel in den Herstellerangaben enthalten ist.
  • Funktionsversagen: In der Gefährdungsbeurteilung ist die Möglichkeit des Versagens einzelner Komponenten durch ungewolltes Blockieren oder Umwelteinwirkungen (Wind, Frost) zu berücksichtigen.
  • Mitgeführte Objekte: Von mitgeführten Werkzeugen können durch Schwingen oder Herunterfallen Gefährdungen ausgehen.
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Autor*in: Markus Horn