12.01.2020

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – diese Pflichten haben Sie

Persönliche Schutzausrüstung soll Arbeitnehmer vor Gefährdungen bei der Arbeit schützen. Diese wesentlichen Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Persönliche Schutzausrüstung

Unter dem Begriff persönliche Schutzausrüstung, kurz „PSA”, versteht man jegliche Ausrüstung, die von Beschäftigten getragen wird, um sich vor

  • mechanischen
  • thermischen
  • chemischen
  • biologischen

oder sonstigen Gefährdungen zu schützen. Dazu zählen beispielsweise

  • Augenschutz (Schutzbrille)
  • Schutzhandschuhe
  • Kopfschutz (Schutzhelm, Anstoßkappe, Haarnetz)
  • Atemschutz.

Gemäß dem TOP-Prinzip ist persönliche Schutzausrüstung immer erst dann zu tragen, wenn Gefahren weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden können.

Pflichten des Arbeitgebers

Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es unter anderem, anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz und bei bestimmten Tätigkeiten bestehen, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine dieser Maßnahmen ist die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung immer dann, wenn technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdung nicht verhindern können.

Der Arbeitgeber ist dabei nicht nur verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung in ausreichender Anzahl und zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz bereitzustellen, sondern auch dazu, die Kosten für diese zu tragen, deren sicherheitsgerechte Nutzung sicherzustellen und die Mitarbeiter fachgerecht zu unterweisen.

Pflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Außerdem müssen Sie ihre Schutzausrüstung vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Schäden und Fehler sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Typische Schäden sind beispielsweise Risse in Schutzhelmen, Risse oder Kratzer in Schutzbrillen, defekte Polster bei Gehörschutzkapseln oder beschädigte Sohlen und Schutzkappen bei Schutzschuhen.

Persönliche Schutzausrüstung – Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

  • VO (EU) 2016/425: Persönliche Schutzausrüstungen (seit 20.04.2016 in Kraft)
  • RL 89/686/EWG: PSA-Richtlinie (wurde am 21.04.2018 aufgehoben)
  • RL 89/656/EWG: PSA-Benutzungsrichtlinie
  • PSA-Benutzungsverordnung Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt – 8. ProdSV
  • § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DGUV Regel 112-189 – Benutzung von Schutzkleidung
Autor*in: WEKA Redaktion