23.06.2021

Niederspannungsschaltanlagen

Sicherheitsingenieur

Niederspannungsschaltanlagen (früher auch: Starkstromanlagen) sind Teil des örtlichen Stromversorgungsnetzes. In ihnen wird Strom mit niedriger elektrischer Spannung (Definition von Niederspannung: Spannung kleiner 1000 V) – üblicherweise mit einer Netzspannung von 230/400 V – von einer Transformatorenstation auf innerhalb von Betrieben und Haushalten vorgehaltene Stromanschlüsse verteilt.

Niederspannungsschaltanlagen sind immer innerhalb geschlossener Räume und dort meist in Schaltschränken untergebracht.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • DIN VDE 0105-100 und andere
  • VDE-AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie neu, seit 01.08.2011 in Kraft)
  • DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV Grundsatz 303-001 Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur DGUV-Vorschrift “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • IEC 61 439-1 bis 6

Besonderheiten bei Bau und Betrieb von Niederspannungsschaltanlagen

Mit der neuen Norm für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen wird der bisherige Typprüfungsnachweis und die Unterscheidung von TSK und PTSK ersetzt durch den Begriff „Bauartnachweis“, ergänzt um die nähere Beschreibung „durch Prüfung“, „durch Berechnung“ oder „durch Einhaltung von Konstruktionsregeln“. Prüfnachweise, die vor Inkrafttreten der neuen Norm durchgeführt wurden und deren Ergebnisse die Anforderungen ebenfalls erfüllen, behalten ihre Gültigkeit. Die CE-Kennzeichnung ist davon unberührt und weiterhin zwingend erforderlich.

Bei allen Arbeiten in und an einer Niederspannungsschaltanlage besteht das größte Gefahrenpotenzial in der Entstehung von Kurzschlüssen und Störlichtbögen, die zu folgenschweren Stromausfällen und schwerwiegenden Verletzungen führen können.

Um Personen vor Gesundheitsgefahren zu schützen, gelten sowohl für die Planung und Herstellung als auch für die Errichtung, Wartung, Änderung und Instandhaltung einer Schaltanlage besondere Bestimmungen und Richtlinien. Der Hersteller bescheinigt die Einhaltung durch Typprüfungs- bzw. Bauartnachweis und CE-Kennzeichnung, auf die bei der Geräte-Auswahl zu achten ist. Für die Errichtung und Verdrahtung der Schaltanlage ist die Bauanweisung der Betriebsmittelhersteller einzuhalten. Während des gesamten Betriebszeitraums sind in angemessenen Abständen regelmäßige Prüfungen aller Anlagenteile durch eine Elektrofachkraft erforderlich.

Autor*in: Renata Kasravi

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