21.01.2022

Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz

Warnzeichen bei Gefahrgut: Auch sie gehören ins Sicherheitsdatenblatt

„Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz“ meint die experimentelle Ermittlung der Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz mittels technischer Verfahren und Einrichtungen (Messgeräte).Wer Arbeitsplatzmessungen von Gefahrstoffen durchführt, muss nach § 7 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung fachkundig sein und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen. Wenn ein Arbeitgeber eine für Messungen von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen akkreditierte Messstelle beauftragt, kann der Arbeitgeber in der Regel davon ausgehen, dass die von dieser Messstelle gewonnenen Erkenntnisse zutreffend sind.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
  • DIN EN 689 Arbeitsplatzatmosphäre – Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie
  • DIN EN 482 Arbeitsplatzatmosphäre – Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe

Andere geeignete Methoden

Neben der Messung von Gefahrstoffen mittels technischer Einrichtungen (Messgeräte) kann man die Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz auch „durch andere geeignete Methoden zur Ermittlung der Exposition“ (§ 7 Abs. 8 GefStoffV) ermitteln; solche geeigneten Methoden können z.B. sein:

  • Expertenurteile
  • Auswertung von Literaturdaten, Messdatenbanken
  • Berechnungen der Gefahrstoffkonzentration (qualifizierte Expositionsabschätzung, Expositionsmodelle)
  • Übertragung von Ergebnissen vergleichbarer Arbeitsplätze<

Arten der Messung

Bei den Messverfahren unterscheidet man:

  • Dauerüberwachung
  • diskontinuierliche Messverfahren

Bei diskontinuierlichen Messverfahren sind – im Gegensatz zur Dauerüberwachung – Probenahme und Analyse örtlich und zeitlich getrennt.

Elemente der Messung

Eine Gefahrstoffmessung besteht aus folgenden wesentlichen Arbeitsschritten:

  1. Probenahme
  2. Stoffanalyse (Bestimmung der Stoffmenge oder Konzentration)
  3. Auswertung/Feststellung des Messergebnisses

Die Probenahme ist nicht nur der erste, sondern auch der entscheidende Schritt jeder Gefahrstoffmessung. Fehler, die in dieser Phase der Messung gemacht werden, können später nicht mehr korrigiert oder ausgeglichen werden!

Anlässe für Messungen

Es gibt im Wesentlichen zwei Anlässe zur Durchführung von Gefahrstoffmessungen:

  1. Erstmessungen (erstmalige Ermittlung einer Arbeitsplatzkonzentration)
  2. Kontrollmessungen

Kontrollmessungen sind Arbeitsplatzmessungen in festgelegten Abständen; sie dienen der Sicherung des Befunds der Erstmessung.

Autor*in: Ulrich Welzbacher

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