23.06.2017

Laserstrahlenschutz: Gefahren durch Laser reduzieren

Sicherheitsingenieur

Der Laserstrahlenschutz dient dem Schutz vor dieser speziellen Art der elektromagnetischen Strahlung und der Verringerung der Gefahren durch Laser. Laserstrahlen werden durch einen Laser erzeugt und zählen zur kohärenten optischen Strahlung.

Charakteristisch für die Laserstrahlung ist die intensive Bündelung des Laserstrahls. Diese Eigenschaft kommt unter anderem der Industrie zugute. In der Fertigungstechnik wird Laserstrahlung für unterschiedliche Fertigungsverfahren herangezogen. Sie eignet sich beispielsweise zum Trennen oder Umformen von Materialien. Im Umgang mit Laserstrahlen ist allerdings die Gefahr, die von dieser Art der optischen Strahlung ausgeht, nicht zu unterschätzen. Aus diesem Grund sollte auf ein konsequentes Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) geachtet werden, damit der Laserstrahlenschutz gewährleistet werden kann.

Gefahren der Laserstrahlung

Laserstrahlenschutz muss bei sämtlichen Arbeiten mit Lasern berücksichtig werden. In erster Linie ist es von großer Relevanz, die Grenzwerte der Laserstrahlung zu kennen, diese einzuhalten und nicht zu überschreiten. Die kohärente optische Strahlung birgt nämlich viele Gefahren, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind. Zu den Gefahren, die von einer Laserstrahlung ausgehen, zählen unter anderem:

  • Netzhautschäden bis hin zu Verbrennungen am Auge, die oft jedoch erst von einem Augenarzt entdeckt werden
  • schmerzlose, aber dennoch gefährliche Verbrennungen im Unterhautgewebe
  • Laser, die aus ultravioletter optischer Strahlung bestehen, können Hautveränderungen ähnlich einem Sonnenbrand hervorrufen und damit das Hautkrebsrisiko erhöhen
  • generelle Brand- und Explosionsgefahr, die auftritt, wenn der Laser auf brennbares Material trifft

Maßnahmen zum Schutz vor Laserstrahlung

Das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist für den Laserstrahlenschutz unerlässlich. Zur PSA zählen unter anderem

  • die Laserschutzbrille
  • die Schutzhandschuhe und
  • die Schutzkleidung.

Neben diesen persönlichen Schutzmaßnahmen existieren auch Möglichkeiten, die Mitarbeiter durch technische oder organisatorische Maßnahmen vor der Laserstrahlung zu schützen. Hierzu zählt beispielsweise der Einbau eines Schlüsselschalters, der nur bestimmten Personen den Zugang zu der Laser-Arbeitsstätte erlaubt.

Zusätzlich kann eine Anzeige installiert werden, die deutlich erkennen lässt, wann der Laser in Betrieb ist. Für den richtigen Umgang mit Laserstrahlung ist es weiterhin empfehlenswert, einen Laserschutzbeauftragten innerhalb des Unternehmens zu benennen. Er verantwortet den regelkonformen Umgang mit Laserstrahlung und weist seine Kollegen auf die Wichtigkeit des Laserstrahlenschutzes hin.

Autor*in: WEKA Redaktion

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