02.08.2020

Wie sicher sind Ihre Regalsysteme im Lager?

Von falsch aufgebauten oder beschädigten Regalen kann eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dies zeigt sich zum Teil erst im Zeitablauf. Deshalb müssen Regalsysteme nicht nur jährlich nach DIN EN 15635 von Experten geprüft werden. Vielmehr sollen die Mitarbeiter regelmäßig per Sichtprüfung die Regale auf Beschädigungen untersuchen.

Lagersicherheit durch effektive Unterweisung Gabelstapler

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt, in welchen Fällen die Regalprüfung erforderlich ist. Kontrollen sind nach jeder Montage von einer befähigten Person durchzuführen. Prüfgegenstand ist in erster Linie, ob die Montage auf der Basis der Herstellerangaben ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen muss der Unternehmer festlegen, ob die Regalsysteme Einflüssen unterliegen, die Schäden verursachen können. Mit solchen Schäden ist vor allem dann zu rechnen, wenn die Be- und Entladung der Regale durch Gabelstapler oder Flurförderfahrzeuge erfolgt. Werden die Regale von Hand be- und entladen, kann man davon ausgehen, dass sie keinen schädlichen Einflüssen unterliegen. Ausnahme davon sind kraftbetriebene Regale. Diese sind grundsätzlich als schädlichen Einflüssen unterliegend zu betrachten, auch dann, wenn sie von Hand bedient werden.

Schäden durch Überlastung und Stöße

Ob Regale überlastet sind, kann zunächst oberflächlich vom Ende einer Gasse aus geprüft werden. Besteht eine übermäßige Durchbiegung, ist dies beim Blick in die Längsrichtung leicht erkennbar. Im Zweifel messen Sie nach: Mit einer Wasserwaage, die Sie von unten an einen Träger halten, können Sie prüfen, ob das Regal einer vollen Auslastung sicher standhält. Ist etwa die maximale Durchbiegung mit fünf Millimetern pro Meter vorgegeben und Sie stellen eine größere Abweichung fest, ist das Regal entweder aktuell überladen oder es ist durch frühere Überladungen deformiert. Zu prüfen sind auch horizontale plastische Verformungen, da hier ein Knicken oder Beulen der Regale droht. Als Grenzwert ist 50 % der horizontalen Durchbiegung bei Nennlast (vom Hersteller vorgegebene zulässige Last) anzunehmen.

Stehen Regalstützen schief?

Mit einer digitalen Wasserwaage können Sie unmittelbar feststellen, ob eine Schiefstellung der Regalstützen vorliegt. Die maximal zulässige Schiefstellung beträgt 5 %. Wenn Sie mit einer klassischen, einen Meter langen Wasserwaage arbeiten, bringen Sie an diese ein fünf Millimeter langes Distanzstück an. So lässt sich ebenfalls eine Überschreitung des Grenzwertes zuverlässig ermitteln.

Sind Risse zu sehen?

Sind Risse in Schweißnähten oder im Material sichtbar, ist zu klären, ob diese repariert werden können. Eine Reparatur ist nur dann sinnvoll, wenn genaue Kenntnisse über die Regalwerkstoffe vorliegen. Ist dies nicht der Fall, sollte der Austausch bevorzugt werden, denn unsachgemäßes Schweißen kann zu gefährlichen Tragfähigkeitsverlusten führen.

Zustand der Sicherungen

DIN EN 15512 fordert, dass Aushebesicherungen einer Aushebekraft von mindestens 5000 Newton widerstehen müssen. Eine Prüfung muss sicherstellen, dass die Aushebesicherungen vollständig vorhanden und korrekt eingelegt sind. Es ist ferner zu kontrollieren, ob Stützen z. B. mit Bodenankern oder Stahlschienen gegen Verschieben gesichert sind. Ein Anfahrschutz in Höhe von mindestens 400 Millimetern muss an den Eckbereichen der Regalsysteme angebracht sein. Dieser darf nicht mit den Regalstützen am Regal verbunden sein, sondern muss im Boden verankert sein.

Ausreichend fester Gebäudeboden?

Ein besonderes Augenmerk sollten die Prüfer auf den Zustand des Gebäudebodens richten. Ist die Festigkeit nicht ausreichend gegeben, sinken Stützen ein und verursachen eine Regalschiefstellung. Abhilfe kann hier eine neue Ausrichtung durch Druckverteilungsbleche oder auch eine neue Fundamentierung schaffen.

Kategorisierung von Schäden

Um festzulegen, wie dringlich Reparaturen und Schutzmaßnahmen sind, unterscheidet DIN EN 15635 zwischen den drei Gefahrenstufen Grün, Orange und Rot:

  • Sind Schäden erkennbar, ohne dass Sicherheit und Betriebsfähigkeit eingeschränkt wären, werden sie in die Gefahrenstufe Grün eingeordnet. Eine Kennzeichnung der beschädigten Bauteile zeigt lediglich an, dass eine Überwachung bis zur Reparatur notwendig ist.
  • Wenn Beschädigungen so gefährlich sind, dass Reparaturen umgehend zu veranlassen sind, werden sie orange gekennzeichnet. Eine Entlastung ist nicht zwingend notwendig. Wenn jedoch aus betrieblichen Gründen eine Entlastung stattfindet, soll das Regal bis zur Reparatur nicht mehr belastet werden.
  • Sind die Schäden so schwer, dass ein umgehendes Handeln notwendig ist, wird die rote Gefahrenkategorie verwendet. Das Regal ist unmittelbar zu entlasten und muss bis zu einer Reparatur gesperrt werden.

Anforderungen an die Prüfer

Der Unternehmer muss für die regelmäßigen Überprüfungen fachkundige und für die Sichtkontrollen (interne Prüfungen) befähigte Personen auswählen.

  • Die fachkundige Person muss nach TRBS 1203 über Fachkenntnisse verfügen, z. B. eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie angemessene Weiterbildungen nachweisen können. Diese Voraussetzungen erfüllen beispielsweise qualifizierte und erfahrene Monteure von Wartungs- und Herstellerunternehmen. Diese unterliegen sie keinen fachlichen Weisungen und dürfen nicht benachteiligt werden.
  • Bei befähigten Personen handelt es sich in der Regel um Beschäftigte des Unternehmens. Je nach konkreter Prüfaufgabe müssen auch sie für ihre Aufgabe qualifiziert sein.
Autor*in: Markus Horn