23.06.2021

Kältearbeitsplatz

Sicherheitsingenieur

Ein Kältearbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit unter oft extrem niedrigen Temperaturen verrichten muss. Typische Kältearbeitsplätze findet man z.B. in Kühlhäusern, in denen Temperaturen zwischen –10 °C und –30 °C herrschen können.

Die Gefahr eines Kältearbeitsplatzes für den Arbeitnehmer besteht vor allem darin, dass eine niedrige Temperatur dem menschlichen Körper Wärme entzieht, was zu Erfrierungen, Unterkühlungen, aber auch zu chronischen Erkrankungen wie z.B. Rheuma führen kann. Der Kältearbeitsplatz beginnt – von den Temperaturen her betrachtet – anders, als man vermuten würde, keineswegs erst bei Temperaturen unter 0 °C. Bereits Temperaturen von +15 °C bis –5 °C stellen eine nicht zu unterschätzende Belastung für den menschlichen Körper dar.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung – Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen“
  • Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Nr. 121 „Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen“, BAuA
  • Klima am Arbeitsplatz, Stand arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse – Bedarfsanalyse für weitere Forschungen, BAuA
  • DGUV Information 215-510 „Beurteilung des Raumklimas – Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“
    Arbeiten bei Kälte, AK Portal, Portal der Arbeiterkammern, Österreich

Gefahren an Kältearbeitsplätzen

Die offensichtlichsten Gefahren, die für Arbeiter an einem Kältearbeitsplatz auftreten können, sind Erfrierungen und Unterkühlungen bei nicht vorhandener oder nicht ausreichender Kälteschutzkleidung.

Aus diesen beiden Gefahrenquellen können sich allerdings weitere Gefährdungen entwickeln. So kann aus Erfrierungen und Unterkühlungen eine eingeschränkte Beweglichkeit resultieren, die die Unfallgefahr erhöhen kann. Die Arbeit an einem Kältearbeitsplatz kann bei Arbeitnehmern außerdem auch Erkältungskrankheiten und chronische Krankheiten verursachen, die zu Arbeitsausfällen führen.

Schutzmöglichkeiten

Gefährdungen durch Kältearbeit begegnen Sie in erster Linie mit einer den Temperaturen entsprechenden Kälteschutzkleidung. Außerdem sind ausreichende Pausen in wärmeren Ruheräumen wichtig.
Im Temperaturbereich bis –5 °C kann warme Unterwäsche in Kombination mit der gewohnten Arbeitskleidung als Schutz gegen die niedrigen Temperaturen genügen. Ab einer Temperatur von –5 °C müssen Sie Kälteschutzkleidung zur Verfügung stellen. Diese zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

An Kältearbeitsplätzen mit Temperaturen unter –25 °C müssen Sie zusätzlich zur Kälteschutzkleidung weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Mitarbeiter müssen nach maximal zweistündiger Arbeitszeit eine mindestens 15-minütige Pause außerhalb des Kältearbeitsplatzes einlegen. Die Gesamtarbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Mitarbeiter, die an Kältearbeitsplätzen tätig sind, müssen regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht werden.
Bei Temperaturen unter –45 °C müssen Arbeits- und Pausenzeiten durch die Berufsgenossenschaft und die zuständige Arbeitsschutzbehörde festgelegt werden.

Autor*in: WEKA Redaktion

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