23.06.2021

Hochspannungsschaltanlage

Sicherheitsingenieur

In einer Hochspannungsschaltanlage wird Strom mit hoher elektrischer Spannung (Definition von Hochspannung: Spannung größer 1000 Volt = 1 kV) – üblicherweise zwischen 60 kV bis maximal 1150 kV – von einem Kraftwerk auf Hochspannungsleitungen zur Stromversorgung verteilt. Dabei wird durch automatisierte Schaltvorgänge zum einen der Energiefluss gesteuert, zum anderen ein sicherer Betrieb auch bei Störungen wie z.B. Kurzschluss gewährleistet.

Man unterscheidet Freiluftschaltanlagen und gasisolierte Schaltanlagen, die mit einem weit geringeren Raumbedarf als Freiluftschaltanlagen auch als Innenraumanlage z.B. in Städten errichtet werden können.

Hochspannungsschaltanlagen werden eingesetzt bei energieerzeugenden und energieintensiven Unternehmen und im Schienenverkehr, sie dienen der Stromversorgung von Klein- und Großstädten, aber auch der Überlandversorgung und dem überregionalen Energieaustausch.

Vorschriften und Rechtsprechung

  • DIN VDE 0101-1 – Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV
  • DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen
  • DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
  • DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV Grundsatz 303-001 Ausbildungskriterienfür festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur DGUV-Vorschrift “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Besonderheiten bei Arbeiten in und an Hochspannungsschaltanlagen

Für alle Arbeiten in und an elektrischen Anlagen, von der Errichtung über die Wartung, Änderung und Instandhaltung bis zum regulären Betrieb, gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen. Für die Einhaltung dieser Maßnahmen ebenso wie für die Einhaltung aller anderen gesetzlichen Vorschriften ist der Betreiber verantwortlich.

Betreiber einer Hochspannungsschaltanlage ist nicht zwingend der Eigentümer, sondern ”die natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Kontrolle über das technische Funktionieren der Einrichtungen und Systeme ausübt“. In der Regel ist das der Unternehmer, der dann auch die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage und die Einhaltung von elektrotechnischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften trägt bzw. an einen fachlich geeigneten Mitarbeiter wie z.B. eine Elektrofachkraft überträgt.

Werden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an ein externes Dienstleistungsunternehmen vergeben, muss vertraglich geregelt werden, wer als Betreiber gilt. In jedem Fall sind auch der genaue Arbeitsauftrag sowie der Anlagenverantwortliche und Arbeitsverantwortliche festzulegen und am besten schriftlich festzuhalten.

Autor*in: Renata Kasravi

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