14.09.2016

Hitzearbeitsplätze: Darauf sollten Sie als Betriebsrat Ihre Kollegen hinweisen

Hitzearbeitsplätze und Arbeiten bei hohen Temperaturen sind unterschiedliche Dinge: Bei Ersteren stehen Menschen das ganze Jahr über z. B. an Hochöfen und müssen diese erschwerten Arbeitsbedingungen möglichst gut bewältigen. Bei Letzteren sind vor allem Büroarbeiten im Sommer sowie Tätigkeiten im Freien gemeint. Für alle Konstellationen gibt es besondere Schutzmaßnahmen, auf deren Einführung und Einhaltung Sie als Betriebsrat achten sollten.

Hitzearbeit

Mitbestimmung. Die BGI (Berufsgenossenschaftsinformation) 579 „Hitzearbeit. Erkennen – beurteilen – schützen“ definiert Hitzearbeit als Tätigkeit, „bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und ggf. Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt. Dadurch können Gesundheitsschäden entstehen.“ Beschäftigte, die Hitzearbeiten ausführen, müssen diverse Vorgaben beachten, unter anderem die arbeitsmedizinische Überwachung.

Gefahren bei hohen Temperaturen

Die Arbeit in der Hitze birgt besondere Risiken: Hohe Temperaturen, Wärmestrahlung und schwere körperliche Tätigkeiten treiben die Körpertemperatur in die Höhe. Hinzu kommt häufig, dass falsch ausgewählte Arbeitskleidung oder persönliche Schutzausrüstung (PSA) zusätzlichen Wärmestau verursacht. Das alles kann den Organismus zu stark belasten. Auch wenn es in der Arbeitsumgebung nur zeit- oder stellenweise heiß wird, sind die Gefahren nicht zu unterschätzen, etwa durch Grillgeräte, Fettbackpfannen und Fritteusen in Gaststätten und Restaurantküchen. Lüftung und Raumklima müssen deshalb den Anforderungen genügen, die in der BG-Regel 111 „Arbeiten in Küchenbetrieben“ festgelegt sind.

Hinweis

Besonders kritisch sind heiße Arbeitsplätze, wenn die Sommersonne noch dazu beiträgt. Die Mitarbeiter müssen sich rechtzeitig darauf einstellen können; Schutzmaßnahmen und Unterweisung müssen angepasst werden. Dazu zählen auch Kenntnisse in Erster Hilfe bei Hitzenotfällen.

Bei Hitze sollten die Beschäftigten ihr Verhalten anpassen

Damit ungünstige Klimaverhältnisse, schwere körperliche Arbeit oder/und stark isolierende Bekleidung nicht zu einer Erhöhung der Körpertemperatur führen, müssen Beschäftigte diese Einflüsse über Wärmeregulation ausgleichen können. Mit entsprechendem Verhalten können sie bei Hitzearbeit ihre Leistungsfähigkeit erhalten und möglichen gesundheitlichen Gefährdungen vorbeugen. Dazu zählen neben den Trinkgewohnheiten und geeigneter Kleidung auch die gegenseitige Rücksichtnahme und Beobachtung der Mitarbeiter untereinander.

Zu viel Schweißverlust kann gefährlich sein

Bei Temperaturen über 32 Grad Celsius geben Menschen ihre Körperwärme hauptsächlich über den auf der Haut verdunstenden Schweiß ab. Dabei können, unter extremen Bedingungen, bis zu zwei Liter Schweiß pro Stunde herauskommen. Akzeptabel ist nach Angaben der BGI 579 jedoch nur ein Schweißvolumen von 0,6 bis 0,8 Litern pro Stunde (beziehungsweise drei bis sechs Litern pro Schicht). Das Schwitzen hat Folgen für den Stoffwechsel: Mit der Flüssigkeit werden auch Kochsalz und andere Mineralien ausgeschieden. Ausreichendes Trinken und eine ausgewogene Ernährung sind wichtig, um Wasser- und Salzverlust wieder auszugleichen. Ein Erwachsener benötigt circa 2 bis 2,5 Liter Flüssigkeit pro Tag, bei Hitzebelastung jedoch deutlich mehr. Geeignete Getränke sind Trink- und Mineralwasser (möglichst ohne Kohlensäure) sowie ungesüßter Kräutertee. Sehr kalte Getränke sollten vermieden oder nur in geringen Mengen konsumiert werden. Eine zusätzliche Salzzufuhr ist nach Einschätzung der Fachleute nicht erforderlich.

Raten Sie Kollegen zu geeigneter Kleidung

Vor allem an ausgewiesenen Hitzearbeitsplätzen ist außerdem geeignete Persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Entsprechend der jeweiligen Tätigkeit bietet sie zum Beispiel Schutz vor Wärmestrahlung, hoher Lufttemperatur, Verbrennungen an heißen Oberflächen und durch feuerflüssige Spritzer sowie durch körperliche Beanspruchung bei Hitzeeinwirkung. Die Hitzeschutzkleidung muss über Eigenschaften verfügen, die den besonderen Belastungen gerecht werden, etwa hinsichtlich Wärmestrahlungsreflexionsvermögen, Wärmedämmung, Hitzebeständigkeit oder schwerer Entflammbarkeit. Spezielle Bekleidung kann aber auch einem Ansteigen der Körperkerntemperatur entgegen wirken und die Akklimatisation erleichtern. Dazu tragen Eigenschaften wie Luftdurchlässigkeit, Feuchtigkeitsdurchlässigkeit (Schweiß), Tragekomfort, Hautfreundlichkeit und geringes Gewicht bei.

Hitzebeschwerden sofort ernst nehmen

Sobald ein Mitarbeiter bei sich selbst oder Kollegen erste Anzeichen von Schwäche bemerkt, müssen die Signale ernst genommen werden. Es könnte sich bereits um eine Hitzeerschöpfung handeln, die sich meist durch blasse, feucht-kalte Haut bemerkbar macht. Bei einem Hitzschlag dagegen ist die Haut gerötet und trocken, später grau und fahl. Weitere Alarmsignale bei Hitze sind Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit und Muskelkrämpfe sowie ungewöhnliches Verhalten (zum Beispiel Aggressivität, vermindertes Urteilsvermögen, Apathie oder unkontrollierte Bewegungen).

Praxistipp

Der Betroffene sollte schon bei ersten Anzeichen von Überhitzung alle Aktivitäten einstellen, überflüssige Bekleidung ablegen, häufig kleine Mengen Flüssigkeit trinken und möglichst eine kühlere und schattige Umgebung aufsuchen und ruhen. Auch kühlende Maßnahmen wie Luftzufuhr durch einen Ventilator und Abspritzen mit Wasser können zur Linderung beitragen. Bei akuten Beschwerden ist Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls der Notarzt zu alarmieren: Ein Hitzschlag ist potenziell lebensbedrohlich.

Das können Sie als Betriebsrat tun

Wie in allen Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes können Sie auch hier wieder viel bewirken: Am besten ist es, Ihr Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mit dem erzwingbaren Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu kombinieren. So können Sie einen effektiven Schutz der Kollegen beim Arbeitgeber durchsetzen – notfalls gerichtlich. Von besonderer Bedeutung ist aber auch die Aufklärung der Beschäftigten: Sensibilisieren Sie die Belegschaft für die mit der Hitze verbundenen Gefahren und rufen Sie dazu auf, Schutzmaßnahmen auch wirklich durchzuführen. Sie können das Thema in einem Infoblatt oder einem Artikel im Intranet aufgreifen. Denkbar ist auch ein spezieller Tagesordnungspunkt dazu auf der nächsten Betriebsversammlung.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)