Elektrische Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel sind nach DGUV Vorschrift 3 alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

Begriff
Elektrische Betriebsmittel […] sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.
Auch Schutz- und Hilfsmittel zählen zu elektrische Betriebsmittel. Unter elektrischen Anlagen wird der Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel verstanden. Die Kennzeichnung dieser Anlagen erfolgt in der Industrie durch Betriebsmittelkennzeichen (BMK), die an dem jeweiligen Gegenstand angebracht sind.
Vorschriften und Rechtsprechung
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln
Grundsätze für den Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Für die Installation, Veränderung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln ist in der Regel eine Elektrofachkraft zuständig. Jedes Unternehmen muss im Hinblick auf die Sicherheit der Beschäftigten darauf achten, dass nur geschultes Fachpersonal diese Arbeiten verrichtet. Bei einem festgestellten Mangel an einer Anlage sind die folgenden Schritte zu beachten:
- Der Mangel muss so schnell wie möglich behoben werden.
- Falls die Anlage oder das Betriebsmittel für einen längeren Zeitraum ausfallen, ist der weitere Betrieb sofort einzustellen.
- Die Wiederinstandsetzung obliegt geschultem Fachpersonal.
- Regelmäßige Anschlusswartungen sind empfehlenswert.
Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Werden diese Wartungen regelmäßig durchgeführt, können weitere Ausfälle der Anlage oder des Betriebsmittels verhindert werden. Die verantwortliche Person hat die Aufgabe, die betreffenden Gegenstände auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Für den Zeitpunkt der Prüfung gibt es zwei Orientierungshilfen:
- vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und vor der Wiederinbetriebnahme und
- in zuvor bestimmten Zeitabständen
Beispiele für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Zu den elektrischen Betriebsmitteln zählen u.a.:
- Batterie
- Beleuchtungseinrichtung
- Drucker
- Elektrozaun
- Heizeinrichtung
- Kabel
- Lautsprecher
Zu den elektrischen Anlagen zählen u.a.:
- Übertragungsfahrzeuge
- Messeaufbauten
- Lichtstellanlagen
- technische Sonderfahrzeuge
- Regieräume
- Tonträgerräume
- Schalträume
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