29.08.2022

Neue DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen

Mehr als 50 Jahre gibt es die „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“. Nun wurden sie grundlegend neu gefasst und in „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ umbenannt. Die DGUV spricht von einem „sozialpartnerschaftlich und wissenschaftlich getragenen Konsens“. Doch was bedeutet das? Was wird sich konkret ändern? Eine Übersicht.

Einstellungsuntersuchung

Die neuen „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ sind gegenüber den bisher geltenden DGUV-Grundsätzen neu strukturiert. Hinzu kommen Aktualisierungen und neue Empfehlungen.

Die neuen Empfehlungen entstanden im Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV). Da sie einen „sozialpartnerschaftlich und wissenschaftlich getragenen Konsens“ darstellen sollen, waren nicht nur Arbeitsmediziner aus unterschiedlichen Disziplinen beteiligt, sondern auch Fachleute aus verschiedenen medizinischen und technischen Sachgebieten sowie Sachverständige und Unfallversicherungsträger.

Neuer Schwerpunkt: die Beratung

Bei den Ausführungen handelt es sich um nicht rechtsverbindliche Empfehlungen, wie schon der Titel ausdrückt. Sie erheben allerdings den Anspruch, sich aus der bewährten Praxis abzuleiten.

Hauptzielgruppe der Empfehlungen bleiben die Betriebsärzte. Sie sollen bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Beratungen unterstützt werden.

Deutlich aufgewertet wurde in den neuen DGUV Empfehlungen die Beratung der Beschäftigten: Sie ist nunmehr verpflichtender Bestandteil der Vorsorge. Das vollständig neu bearbeitete erste Kapitel erläutert die Änderungen und trägt zum Verständnis der Neuausrichtung bei.

Neue Gliederung

Inhaltlich fällt zunächst auf, dass sich in den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ kaum noch Nummerierungen finden lassen. Stattdessen wird in den Überschriften nur das Thema genannt (z.B. DGUV Empfehlung „Lärm“).

Die Gliederung folgt dabei der Grobgliederung des ArbMedVV-Anhangs: Zunächst werden die „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ behandelt. Im Anschluss folgen „Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“, „Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen“ und zuletzt „Sonstige Tätigkeiten“. Sowohl die Empfehlungen für Vorsorge- als auch die Empfehlungen zu Eignungsuntersuchungen enthalten Ablaufdiagramme, die den jeweiligen Prozess übersichtlich darstellen.

Klare Trennung von Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen

Sofern betriebliche Gründe dies nicht anders erforderlich machen, sind die arbeitsmedizinischen Untersuchungen zur Vorsorge und Eignungsuntersuchung zu trennen. Sie sollen nicht zusammen durchgeführt werden.

Begründet wird dies mit den unterschiedlichen Zielsetzungen. So soll die arbeitsmedizinische Vorsorge der frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen durch Faktoren am Arbeitsplatz dienen und diese frühzeitig verhindern. Dagegen wird mit Eignungsuntersuchungen geklärt, ob physische und psychische Fähigkeiten der Beschäftigten erwarten lassen, dass sie den Belastungen am Arbeitsplatz gewachsen sind.

Diese Trennung wird auch durch den formalen Aufbau des Werks betont.

Zweiteilung der „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“

Die DGUV-Empfehlungen bestehen aus zwei Teilen:

  • Der erste Teil ist umfangreicher und beinhaltet Empfehlungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
  • Der zweite Teil konzentriert sich auf Empfehlungen für Eignungsuntersuchungen. Dieser zweite Teil behandelt Themen wie „Arbeiten mit Absturzgefahr“, „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ und „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“.

Andere Themen werden sowohl im ersten als auch im zweiten Teil behandelt. Dazu gehören die Empfehlungen „Atemschutzgeräte“ und „Überdruck“. Ein neues Thema im ersten Teil ist die DGUV Empfehlung „Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)“. Dagegen ist der bisherige DGUV Grundsatz G 22 „Säureschäden der Zähne“ entfallen.

Autor*in: Martin Buttenmüller