Checkliste Gefährdungsbeurteilung gratis

Checkliste: Gefährdungsbeurteilung erstellen nach ASR V3

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Anhand dieser kostenlosen Checkliste bereiten Sie sich optimal auf die ordnungsgemäße Erstellung und Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung nach ASR V3 vor.

Die ASR V3 gilt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Anzuwenden ist sie außerdem bei Telearbeitsplätzen gemäß § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung – und zwar bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, sofern dieser von dem Arbeitsplatz im Betrieb abweicht.

Allgemeine Maßnahmen

Grundsätzlich ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß dieser Arbeitsstättenregel systematisch und fachkundig durchzuführen. Wenn der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, muss er sich fachkundig beraten lassen.

Zeitpunkt für die Gefährdungsbeurteilung

Pflicht ist eine Gefährdungsbeurteilung insbesondere beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie ist jeweils vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Arbeitsstättenregel gibt außerdem im Detail vor, wann eine Gefährdungsbeurteilung überprüft und ggf. aktualisiert werden muss – und zwar vor allem bei wesentlichen Veränderungen in der Arbeitsstätte.

Eine neue Beurteilung der Gefährdungen kann außerdem nötig sein,

  • wenn sich relevante Rechtsvorschriften oder Technische Regeln geändert haben
  • wenn neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen (bzw. bei Veränderungen des Stands der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene)
  • nachdem kritische Situationen erkannt wurden, wie etwa Beinaheunfälle, Fehlzeiten infolge arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
  • wenn bei Beschäftigten eine Behinderung (erstmals) bekannt wurde
  • nach Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten

Die Durchführung: acht Prozessschritte

Zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung beschreibt die ASR V3 alle acht Prozessschritte ausführlich:

  1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilen der Gefährdungen
  4. Festlegen von Maßnahmen
  5. Umsetzen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit
  7. Dokumentation
  8. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Es handelt sich hier um einen immer wiederkehrenden Prozess. Das heißt: Sind Sie bei Punkt 8 angekommen, muss bei einer Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung wieder bei Punkt 1 angesetzt und der komplette Prozess wiederholt werden.

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