Biologische Arbeitsstoffe

Die Biostoffverordnung definiert biologische Arbeitsstoffe folgendermaßen:
Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, …, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Ein biologischer Arbeitsstoff im Sinne von Satz 1 ist auch ein mit transmissibler, spongiformer Enzephalopathie assoziiertes Agens, das beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit verursachen kann.
Bakterien
Bakterien sind einzellige Organismen, die einen typischen Zellaufbau aufweisen und einen eigenständigen Stoffwechsel besitzen. Durch ihre Fähigkeit, sich schnell und begrenzt auch außerhalb des menschlichen Organismus zu vermehren, tragen sie maßgeblich zum Funktionieren der natürlichen Stoffkreisläufe bei. Sie können jedoch auch schädlich sein und werden häufig durch kontaminiertes Wasser, Lebensmittel oder verunreinigte Oberflächen übertragen. Auch eine Übertragung mit der Luft kann möglich sein.
Viren
Im Gegensatz zu Bakterien weisen Viren keinen eigenen Stoffwechsel auf, können sich also nur innerhalb geeigneter Zellen vermehren. Sie können durch Tröpfcheninfektion, Schmierinfektion oder durch kontaminiertes Wasser oder Nahrungsmittel übertragen werden.
Pilze
Pilze treten in großer Vielfalt, beispielsweise als einzellige, aber auch als mehrzellige Organismen, auf. Kontakt mit Pilzen kann zu inneren Infektionen, Infektion der Haut oder zu Allergien führen.
Parasiten
Als Parasiten bezeichnet man Organismen, die zeitweilig oder dauerhaft auf Kosten eines anderen Organismus leben, wodurch beim Wirt Schädigungen entstehen können. Man unterscheidet zwischen Endo- und Ektoparasiten.
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