23.06.2021

Betriebliches Vorschlagswesen im Arbeitsschutz

Sicherheitsingenieur

Das betriebliche Vorschlagswesen (BVW) ist ein Instrument der Unternehmensorganisation, eingeführt mit dem Ziel, einerseits Verbesserungsvorschläge und Ideen von Mitarbeitern für Einsparungen und Optimierungen zu nutzen, andererseits die Motivation der Belegschaft und die Identifikation mit ihrem Unternehmen zu erhöhen. Als Anreiz erhalten die Mitarbeiter für eingereichte Verbesserungsvorschläge eine Prämie. Kombiniert mit dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) ist das betriebliche Vorschlagswesen Teil des modernen Ideenmanagements zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Voraussetzung für ein sinnvolles betriebliches Vorschlagswesen ist ein Klima innerhalb des Unternehmens, das betriebliche Mitbestimmung zulässt und Verbesserungsvorschläge auch dann begrüßt, wenn sie nicht von Managern und Experten vorgebracht werden. Zu den wichtigsten Verbesserungsvorschlägen zählen technische und organisatorische Verbesserungen, Verbesserungen der Arbeitssicherheit sowie Vorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Bedeutung

Der Nutzen, den Unternehmen und andere Organisationen aus dieser Form der Arbeitnehmerbeteiligung ziehen, lässt sich nicht nur monetär errechnen. Er liegt auch nachweislich in einer Minimierung von Unfallrisiken, in einer Verbesserung der Sicherheit für Personen und Arbeitsmittel, in einer verbesserten Wahrnehmung für Umweltschutzbelange und auch in der Rationalisierung von Verwaltungsarbeiten. Außerdem führt das betriebliche Vorschlagswesen zu einer Verbesserung des Qualitätsmanagements und zu einer Steigerung der sozialen Kompetenzen.

Obwohl das betriebliche Vorschlagswesen in der Regel ein freiwilliges Angebot in der Unternehmenspraxis ist, gibt es rechtliche Ansprüche, die die Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens betreffen. Dazu zählt z.B. nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts der rechtliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Prämie, wenn ein Arbeitgeber dessen Verbesserungsvorschlag verwertet. Ähnliches gilt nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz für technische Verbesserungsvorschläge. Außerdem unterliegen die Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens in der Privatwirtschaft der Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. des Personalrats im öffentlichen Dienst. Diesen Institutionen steht das Initiativrecht zu, die Einführung des betrieblichen Vorschlagswesens zu fordern.

Autor*in: Renata Kasravi

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