02.06.2020

BAuA-Datenbank „Rechtsfolgen der Einstufung“ aktualisiert

Eine Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ermöglicht es dem Nutzer, sich schnell und umfassend darüber zu informieren, ob bei der Verwendung von Chemikalien aufgrund deren Einstufung weitere Rechtsnormen zu beachten sind. Die Datenbank wurde nun aktualisiert. Hinweise zu Aufbau und Bedienung der Datenbank lesen Sie hier.

Offene Schubladen einer Datenbank

Europäische Rechtsvorschriften (Richtlinien und Verordnungen) haben nicht nur unmittelbare Folgen, die sich aus ihrem Text (bzw. deren Umsetzung in nationales Recht) ergeben, sondern wirken auch auf andere Rechtsvorschriften. Die BAuA hatte nach Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eine Datenbank erstellt, in der die Rechtsfolgen der Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung zusammengestellt sind.

Aus den Informationen der Datenbank lassen sich mögliche Folgen für den Einsatz und die Verwendung der Stoffe ableiten. Beispielsweise finden Sie nach Eingabe des Begriffs „Explosive Stoffe“ in der Suchfunktion heraus, dass u.a. das Strafgesetzbuch Aussagen zu dieser Gefahrenklasse enthält. Zudem können Sie erkennen, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen und an wen sie gerichtet sind.

Die BAuA hat die Datenbank nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und im Jahr 2019 aktualisiert. Die Datenbank erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Sie kann als unterstützendes Werkzeug dienen, befreit Nutzerinnen und Nutzer aber nicht von der Verpflichtung, selbst den Rechtsbereich zu überprüfen, der sie betrifft.

Aufbau der BAuA-Datenbank

Die Datenbank besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A enthält die direkt an die CLP-Verordnung geknüpften Folgen;
  • Teil B enthält die noch an das alte Recht (Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG und Stoffrichtlinie 67/548/EWG) gekoppelten Regelungen.

In beiden Teilen der Datenbank gibt es außerdem eine Suchfunktion, mit deren Hilfe Sie nach der jeweils zu beachtenden Norm sowie dem Normadressaten differenzieren können.

Die beiden Teile finden Sie auf der Internetseite der BAuA unter der Adresse https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Einstufung-und-Kennzeichnung/Rechtsfolgen/Rechtsfolgen_node.html.

Hilfe zur Orientierung in der Datenbank

Die Einträge in der Spalte „Kapitel“ beziehen sich auf die Kapitel in Anhang I Teile 2 bis 5 der CLP-Verordnung (Einstufung in Gefahrenklassen).

Die weiteren Spalten enthalten

  • die Norm sowie den Artikel oder Paragrafen, aus denen sich eine Rechtsfolge für Stoffe oder Gemische dieser Gefahrenklasse ergibt,
  • den Normadressaten sowie
  • die Art der Rechtsfolge.

Mithilfe von Teil B können die Rechtsfolgen recherchiert werden, die noch an das alte Recht nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie) gekoppelt sind.

Dieser Teil ist nach den (früheren) R-Sätzen sortiert. In den weiteren Spalten sehen Sie, neben dem Wortlaut des jeweiligen R-Satzes und der Einstufung,

  • die Norm sowie den Artikel oder Paragraphen, aus dem sich eine Rechtsfolge für Stoffe/Zubereitungen dieser Gefahrenklasse ergibt,
  • den Normadressaten sowie
  • die Art der Rechtsfolge.

In beiden Tabellen können Sie mit einem Klick auf die Überschriften die Einträge nach der entsprechenden Spalte sortieren. Für die Suche mit Wortteilen lassen sich Wildcards wie * für eine beliebige Buchstabenfolge verwenden.

 

Autor*in: Ulrich Welzbacher