Neue DGUV Regel 101-601 „Rohbau“
Die neue DGUV Regel 101-601 "Rohbau" gibt Handlungsanweisungen für den Arbeitsschutz auf Baustellen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen.

Mit der neuen DGUV Regel 101-601 wird es für Verantwortliche leichter, den Arbeitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Denn die Branchenregel fasst die Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für den Bereich Rohbau kompakt und verständlich zusammen.
Inhalte der DGUV Regel 101-601
Ob es um riesige Wohnanlagen oder das kleine Häuschen in der Neubausiedlung geht –
auf der jeweiligen Baustelle treffen die unterschiedlichsten Maschinen, Arbeitsgeräte und Gewerke aufeinander. Damit verbunden sind natürlich auch zahlreiche Gefährdungen und Arbeitsschutzbestimmungen, aus denen sich adäquate Präventionsmaßnahmen ableiten lassen. Da ist es nicht einfach, als Verantwortlicher den Durchblick zu behalten.
Die DGUV Regel 101-601 „Rohbau“ beantwortet auf über 100 Seiten alle Fragen zu folgenden Themen (u.a.):
- Verantwortlichkeiten
- Unfallursachen und deren Vermeidung
- Maßnahmen zum Schutz vor Schadstoffen, Lärm oder zu großer körperlicher Belastung
- Verwendung von Arbeitsmitteln
- verschiedene Tätigkeiten des Rohbaus wie Mauer- oder Zimmerarbeiten
Download oder bestellen
Die Branchenregel „Rohbau“ fasst über 100 Seiten und ist nach Angaben der DGUV die erste Publikation dieser Art für das Bauwesen.
Sie steht Interessenten in der DGUV Publikationsdatenbank zum kostenlosen Download zur Verfügung. Wer will, kann sie dort aber auch in gedruckter Form bestellen.