07.07.2022

DGB-Befragung: Nachholbedarf beim Mutterschutz

Stress, zu lange Arbeitszeiten, keine geeigneten Ruheräume: Eine repräsentative Befragung des DGB zeigt, dass auch vier Jahre nach der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in den Betrieben noch einiger Nachholbedarf bei der Umsetzung besteht. Wer prüfen möchte, ob er im eigenen Betrieb hinsichtlich der Umsetzung noch Nachholbedarf hat, sollte eine Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz erstmalig durchführen oder aktualisieren.

Schwangere Frau haelt sich Bauch und arbeitet

Vor vier Jahren wurde das Mutterschutzgesetz reformiert mit dem Ziel, die Situation von Frauen in der Schwangerschaft und der Zeit danach zu verbessern. Wie jetzt eine repräsentative Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zeigt, sind nicht wenige Betriebe mit der Umsetzung deutlich in Verzug.

Ergebnisse der Studie zum Mutterschutz

  • In etwa 50 Prozent der Betriebe wurden keine Maßnahmen zum Schutz der Frauen durchgeführt.
  • In vielen Fällen wurden die generellen Pausenzeiten bei schwangeren Mitarbeiterinnen nicht eingehalten. Diese sind wie für alle anderen Beschäftigten auch im Arbeitszeitgesetz geregelt und unterscheiden sich zunächst nicht von denen anderer Beschäftigter. Allerdings sieht das Mutterschutzgesetz vor, dass schwangere Mitarbeiterinnen ihre Tätigkeit bei Erforderlichkeit kurz unterbrechen können. Diese Unterbrechungszeit gilt als Arbeitszeit. Damit dies auch möglich ist, ist ein Ruheraum oder eine andere Möglichkeit, in der sich schwangere Mitarbeiterinnen hinsetzen oder hinlegen können, zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch bei 50 Prozent der Befragten nicht der Fall gewesen.
  • Mehr als 50 Prozent der befragten Frauen gaben an, wiederholt mehr als die erlaubten 8,5 Stunden gearbeitet zu haben. Diese Höchstgrenze ist in § 4 Abs. 1 MuSchG definiert.
  • Über langfristige berufliche Nachteile durch die Schwangerschaft klagten ca. 28 Prozent der Befragten.
  • Weniger als der Hälfte der Schwangeren wurde ein Gespräch über möglichen Handlungsbedarf angeboten.
  • Sofern ein Betriebsrat bzw. Personalrat vorhanden war, wurde dieser nur in ca. 25 Prozent der Fälle eingebunden.
  • Bei etwa einem Drittel der Mitarbeiterinnen wurde es unterlassen, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
  • Beschäftigungsverbote wurden ausgesprochen, ohne dass es vorher zu einer Prüfung des Anpassungsbedarfs bzw. der Umsetzung von Schutzmaßnahmen gekommen war.
  • Mehr als ein Drittel der befragten Mitarbeiterinnen mussten Stress durch Zeitdruck, Arbeits- und Aufgabendichte, körperliche Belastungen und lange Fahrt- und Wegezeiten aushalten.

Die Autoren der Studie stellten fest, dass die Defizite sich keineswegs auf kleinere Unternehmen beschränkten. Vielmehr stellten sie auch in Großbetrieben Mängel wie fehlende Ruheräume in großem Umfang fest. Die Mängel in der Umsetzung der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes lassen sich nach Ansicht der Autoren deshalb nicht durch fehlende Umsetzungsmöglichkeiten, die bei kleineren Betrieben vorliegen könnten, erklären.

Mit der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz Defizite feststellen und beseitigen

Wenn unklar ist, ob im eigenen Betrieb Umsetzungsprobleme hinsichtlich des Mutterschutzgesetzes vorliegen, empfiehlt sich die Erneuerung der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz. Mit ihr wird geprüft, ob bei Tätigkeiten oder in Arbeitsbereichen Gefährdungen speziell für schwangere Beschäftigte bzw. für stillende Mütter und deren Kinder vorliegen und welche Schutzmaßnahmen ggf. zu ergreifen sind.

Diese Gefährdungsbeurteilung beginnt mit der Erfassung der Tätigkeiten (sofern noch nicht im Hinblick auf andere Gefährdungsbeurteilungen nicht schon geschehen). Bei der Prüfung der Gefährdungen genügt die logische Schlussfolgerung – es müssen also im Regelfall keine besonderen Untersuchungen durchgeführt werden.

Bei den Schutzmaßnahmen ist der Schwerpunkt auf Maßnahmen zu legen, die eine Freistellung verhindern; Ziel muss es vielmehr sein, die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen und dadurch berufliche Nachteile durch die Schwangerschaft zu minimieren. Mehr darüber, wie Sie die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz richtig durchführen, lesen Sie in diesem Beitrag. 

Über die Studie

Für die Studie befragte der DGB 1.193 Frauen im Zeitraum vom 16. August 2021 bis zum 31. Oktober 2021 online. Die Frauen hatten seit dem 30.06.2018 ein Kind geboren oder waren zum Zeitpunkt der Erhebung schwanger.

Die Ergebnisse der Befragung finden Sie auf der Website des DGB.

Autor*in: Martin Buttenmüller