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Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ist im Grundgesetz fest verankert. Unzählige Urteile zeigen auch, wie ernst man das als Arbeitgeber nehmen sollte. Das LAG Hamm hat allerdings nun eine Kündigung bestätigt, wo ein Arbeitnehmer zu weit gegangen ist.
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Muss das Sommerfest jetzt kleiner ausfallen? Ob Grillfest, Floßfahrt oder Rittermahl - ein Betriebsfest ist oft eine tolle Sache. Es motiviert die Mitarbeiter und hebt die Stimmung im Team. Für den Arbeitgeber ist das aber manchmal ganz schön kostspielig. Umso mehr, wenn nun nach einem aktuellen Urteil des BFH der Vorsteuerabzug in Gefahr ist. » Details |
Geschäftsführer-Zeugnisse: Ihre Erfolge schwarz auf weiß Als Arbeitgeber haben Sie sicherlich schon zahlreiche Arbeitszeugnisse für Ihre Mitarbeiter ausgestellt. Hier wissen Sie, worauf es ankommt. Doch Hand aufs Herz: Gilt das auch für Ihre eigenen Zeugnisse? Wie viele Arbeits- bzw. Zwischenzeugnisse haben Sie selbst als Geschäftsführer erhalten? » Details |
Mitarbeiterkriminalität - Schwachstellen bei der Bekämpfung Vertragsverletzungen im Vertrauensbereich sind unverändert aktuell. Auch bei schweren Verstößen kann eine Kündigung scheitern, wird die Einhaltung von klar aufgestellten Regeln und betrieblichen Regelungen nicht regelmäßig vom Arbeitgeber kontrolliert bzw. vertragswidriges Verhalten der Mitarbeiter toleriert. Zwei aktuelle Urteile des LAG machen dies deutlich. » Details |
Das gegenseitige Interesse Russlands und Deutschlands ist sehr stark. Auch die Anzahl deutscher Firmen, die auf dem russischen Markt aktiv werden und handeln, wächst. Ein intensiver Austausch zwischen den internationalen Unternehmensstandorten und den russischen Geschäftspartnern ist unabdingbar.
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Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer verpflichtet, nicht mit Arbeitskollegen über den verdienten Lohn bzw. das Gehalt zu sprechen, ist unwirksam.
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Welches Recht gilt für IT-Verträge? Bisher galt die Faustformel: Standardsoftware nach Kaufrecht, IT-Projektverträge und Individualsoftware nach Werkvertragsrecht. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt diese alte Einteilung nun in Frage.
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Ein Unternehmer hatte im Rahmen eines Internetkaufs Ware an seine Unternehmensanschrift schicken lassen. Er wollte diese Ware jedoch zu privaten Zwecken verwenden und nahm sie mit in seine Privatwohnung. Später wollte er den Internetkauf widerrufen. Gerichtlich zu klären war nun die Frage: "Wann ist ein Verbraucher tatsächlich ein Verbraucher?".
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Duisburg (dpa/lnw) - Mit einem bundesweiten Aktionstag haben
Tausende Mitarbeiter des größten deutschen Stahlkonzerns ThyssenKrupp
gegen einen drohenden Stellenabbau protestiert. In einem Autokorso
fuhren Stahlarbeiter mit 300 Wagen durch...
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Berlin (dpa) - Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften
wollen mit einer Verbesserung der Konditionen für Kurzarbeit
möglichst viele Arbeitsplätze über die Rezessionsphase retten. Bei
einem Treffen von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD),...
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