"Jesus hat Sie lieb" - Religionsfreiheit und ihre Grenzen
Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit ist im Grundgesetz fest verankert. Unzählige Urteile zeigen auch, wie ernst man das als Arbeitgeber nehmen sollte. Das LAG Hamm hat allerdings nun eine Kündigung bestätigt, wo ein Arbeitnehmer zu weit gegangen ist.
„Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf“, so lautete regelmäßig die Verabschiedungsfloskel eines tief religiösen Callcenter-Agenten (29) aus Bochum.
Der Versandhandel QVC hatte den Mitarbeiter deswegen Anfang 2010 fristlos vor die Tür gesetzt.
Kündigungsschutzklage
Das Arbeitsgericht Bochum hatte der Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters zunächst stattgegeben. Schließlich wiege die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Mannes schwerer als die unternehmerische Freiheit des Callcenter-Betreibers.
Berufung mit Erfolg
Das ließ der Arbeitgeber nicht auf sich sitzen und legte Berufung gegen das Urteil ein. Mit Erfolg. Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat die fristlose Kündigung letztendlich bestätigt. Das Recht auf freie Religionsausübung wiege nur dann schwerer als eine Arbeitsanweisung, wenn der Angestellte in große Gewissenskonflikte käme, würde er der Anweisung Folge leisten. Dies habe der 29-Jährige jedoch nicht darlegen können.
Im Gegenteil: Nach seiner Kündigung hatte er von selbst angeboten, bis zum Abschluss des Verfahrens auf die religiösen Beteuerungen zu verzichten. Das sei ein Hinweis darauf, dass er könnte, wenn er wollte, so die Richter.
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