Zuverlässige Beratung zum neuen Wasserrecht per Knopfdruck
Das seit 1. März 2010 geltende neue
Wasserhaushaltsgesetz ist zwar eine sog.
„Vollregelung“, lässt den Ländern aber weiterhin
Regelungsfreiheiten. Als
Verantwortlicher im
Umwelt- und
Gewässerschutz müssen Sie
sich also auch zukünftig mit einem Bundesgesetz und mit
wasserrechtlichen Regelungen der Länder auseinandersetzen. Jetzt sollen
EU-Vorgaben zügig umgesetzt und Länder- durch Bundesverordnungen
abgelöst werden. Ein Beispiel: Die
VAwS der Länder
werden durch die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(VAUwS) ersetzt – voraussichtlich schon
Ende des Jahres 2011. Bei derartigen Umwälzungen in so
kurzer Zeit verwundert es nicht, dass vieles in den Betrieben noch gar
nicht angekommen ist und weiter nach den bisherigen Regelungen
verfahren wird. Was natürlich höchst risikoreich ist, denn im Zweifel
sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben das Maß der Dinge.
In dieser Situation ist der neue Online-Berater zum Wasserrecht
genau die richtige Lösung:
- Sie haben Zugriff auf alle geltenden
Vorschriften
- Keine lange Suche in verschiedenen Quellen
oder dicken Wälzern. Die neuen wasserrechtlichen Vorschriften der EU,
des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden technischen
Regelungen liefert Ihnen Ihr Berater auf Stichwort auf
den Bildschirm.
- Sie gewinnen Sicherheit in der Umsetzung
- Verständliche Kommentare, praktische
Arbeitshilfen und fundierte fachliche Empfehlungen helfen Ihnen, neue
Anforderungen sicher umzusetzen. Zusätzliche Sicherheit für Ihre
Entscheidungen liefert Ihnen die aktuelle Rechtsprechung.
- Sie haben alle Änderungen im Blick
- Durch die klare Struktur des digitalen
Beraters und den 1:1-Vergleich zwischen alten und neuen Anforderungen
behalten Sie die Übersicht über das Änderungsgeschehen.
- Sie können souverän auf Neuerungen reagieren
- Der Update-Service des Verlages informiert
Sie frühzeitig über bevorstehende Änderungen wie sie z.B. die neue
VAUwS mit sich bringt. Dadurch können Sie erforderliche Umstellungen
mit dem nötigen Vorlauf planen.
Aus dem Inhalt:
-
Das neue Wasserrecht auf einen Blick
- Wegweiser zum neuen Wasserrecht
- Was ist neu und was bleibt?
- Wie geht es weiter?
- WHG-Entsprechungstabelle
- Erläuterungen zum WHG
- VAUwS
- Was tut sich im Landesrecht?
-
Vorschriften
- EG-Recht, z.B. Wasserrahmenrichtlinie
- Bundesrecht, z.B. WHG, Abwasserabgabengesetz
- Landesrecht, z.B. Wassergesetze, Anlagenverordnungen
- Regelungen weiterer Organe, z.B. Muster-Anlagenverordnung
-
Kommentare und Rechtsprechung
- Kommentierungen zum EG-, Bundes- und Landesrecht
- Aktuelle Rechtsprechung zum EG- und Bundesrecht
-
Fachbeiträge
- Allgemeines Wasserrecht
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Abwasser
- Wasserversorgung
-
Arbeitshilfen
- Checklisten
- Formulare
- Katalog wassergefährdender Stoffe
-
Einstufung wassergefährdender Stoffe
Friedrich Schröder
Referent für Wasserrecht im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz.
» Alle Titel dieses Autors, die bei WEKA erschienen sind.
14 Tage unverbindlich testen
2 Wochen haben Sie Zeit, "Das neue Wasserrecht für die betriebliche Praxis" kostenlos zu testen. Klicken Sie dazu einfach auf den Button "kostenlos testen". Überzeugt? Dann bezahlen Sie einfach unsere Rechnung. Der Zugang zu Ihrem Online-Produkt bleibt ohne Unterbrechnung bestehen. Ihr Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie es nicht vor Ablauf kündigen.
Wenn Sie das Produkt nicht einsetzen möchten - kein Problem. Sie müssen lediglich auf Ihrer persönlichen Verwaltungsseite "Meine Online-Produkte" den Button "Testzeitraum beenden" anklicken. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Direktzugang für Abonnenten
Sie sind Abonnent eines WEKA-Produkts, das den Zugang zu einem Online-Service einschließt? Dann können Sie diesen Service
hier mit Ihrem Freischaltcode aufrufen.
Hotline - für Abonnenten ohne Aufpreis
Wenn Sie Fragen zur Anwendung haben - bei unserer Hotline sind Sie in besten Händen. Sie erreichen unsere Spezialisten unter der Nummer
0 82 33.23-73 23.
Diese Beratung erfolgt für Abonnenten zum ganz normalen Telefontarif. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.
Weitere Fragen zu diesem Angebot?
Unsere erfahrenen Kundenberater helfen Ihnen unter der Nummer
0 82 33.23-40 00 gerne weiter.
Browsereinstellungen
Aufgrund der Vielzahl möglicher Software-Kombinationen ist es nicht
möglich, alle Varianten zu testen. Vielfach haben jedoch Probleme
vergleichbare Ursachen, die Sie mit den folgenden Tipps beheben
können:
1. Aktiviertes JavaScript
Sowohl für den Bestellvorgang wie auch für die Bedienung des
Online-Produkts selbst wird JavaScript (wird von Microsoft ActiveScript
genannt) benötigt.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie die Einstellung wie folgt
überprüfen: Unter "Extras" ->
"Internetoptionen..." -> "Sicherheit" ->
"Stufe anpassen" -> "Scripting" muss
"Active Scripting" ausgewählt sein.
2. Session-Cookies müssen zugelassen sein
Über Session-Cookies kann die Berechtigung der Zugriffe ab dem Login
bis zum Schließen des Browsers verfolgt werden. Wird das Session-Cookie
vom Browser zurückgewiesen oder die Annahme durch eine Firewall
verhindert, ist es nicht möglich, die Autorisierung für mehrere
aufeinander folgende Zugriffe sicherzustellen.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie die Einstellung wie folgt
überprüfen: Unter "Extras" ->
"Internetoptionen..." -> Sicherheit lassen Sie entweder
"Automatische Cookiebehandlung" aktiviert oder Sie aktivieren
die Option "Sitzungscookies immer zulassen". Eine dritte
Möglichkeit ist die Definition einzelner URLs, für die Cookies
entgegengenommen werden.
3. Verwendeter Browser
Aufgrund seines hohen Marktanteils wurde unser Angebot nur mit dem
Internet Explorer durchgängig getestet. Bei anderen Browsern können
Einschränkungen bezüglich Funktionalität und/oder Erscheinungsbild
bestehen. Unsere Online-Produkte enthalten zudem Dokumente in folgenden
Formaten: PDF, DOC (Microsoft Word), PPT (Microsoft PowerPoint), XLS
(Microsoft Excel).
4. Firewalls und Desktop-Firewalls
Auch wenn im Browser JavaScript und Cookies aktiviert sind, kann es
durch Firewalllösungen zu Einschränkungen in Bezug auf JavaScript und
Cookies kommen. Probleme können insbesondere PopUp-Blocker verursachen,
die die Anzeige von Fenstern unterdrücken, die mit JavaScript geöffnet
werden.