Nachhaltigkeitszertifizierung von Biostrom und Biokraftstoffen läuft an
Zukünftig darf nur noch nachhaltig erzeugte Biomasse zur Strom- und Kraftstofferzeugung eingesetzt werden. Mit der Veröffentlichung eines Leitfadens zur Zertifizierung von Biokraftstoffen und Pflanzenölen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sind von staatlicher Seite alle Voraussetzungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung geschaffen.
Zukünftig darf nur noch nachhaltig erzeugte
Biomasse zur Strom- und Kraftstofferzeugung eingesetzt werden. Das sieht die
EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, die Deutschland in zwei Verordnungen
umgesetzt hat, welche 2009 in Kraft getreten sind. Nach Ablauf einer
Übergangsfrist muss ab 1. Juli 2010 nachgewiesen werden, dass die eingesetzte
Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beiträgt und sich
der Treibhausgas-Ausstoß deutlich vermindert.
Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die
Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler
und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der
Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau-
oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem. Die BLE
ist für die Anerkennung der Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen
zuständig. Die erste vorläufige Anerkennung für ein Zertifizierungssystem wurde
bereits erteilt.
In diesem Zusammenhang weist das Bundesumweltministerium darauf hin, dass sich
die Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen bis spätestens 30. Juni 2010 bei der BLE
registrieren müssen. Die Registrierung ist vergleichsweise einfach - es muss
lediglich ein kurzes Formular mit den wichtigsten Daten zur EEG-Anlage
ausgefüllt werden.
Der Leitfaden und das Formular stehen auf der Webseite der BLE unter www.ble.de
zur Verfügung.
Quelle: Bundesumweltministerium (www.bmu.de)
Stand: Februar 2010
