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Umweltschutz | 25.08.2010

Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Seit Mitte August gelten in Deutschland strengere Vorgaben für die Luftqualität. Damit wurde die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

 

Erstmals werden Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer; PM2.5) festgesetzt. Bereits 2010 tritt ein PM2.5-Zielwert in Kraft. Ab 2015 gilt ein PM2.5-Grenzwert in gleicher Höhe. Unverändert bleiben die Luftqualitätswerte für Feinstaub mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM10), für Stickstoffoxide, Benzol, Schwefeldioxid und andere Stoffe.

Das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) dienen der 1:1-Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Für den Vollzug der neuen Vorschriften sind die Bundesländer zuständig. Eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte kann die Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für schadstoffreiche Kraftfahrzeuge sein. Die Länder haben bereits mehr als 40 Umweltzonen in Kraft gesetzt.

 

Quelle: Bundesumweltministerium (www.bmu.de)

Stand: August 2010

 


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