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Umweltschutz | 16.03.2007

1900 Lungenkrebstote in Deutschland pro Jahr durch Radon in Wohnungen

Eine internationale Initiative setzt sich für einen Schutz gegen die Gesundheitsrisiken durch natürliche radioaktive Strahlung ein - in Deutschland wird ein Radonschutzgesetz von den Ländern abgelehnt

Der Zusammenhang zwischen Radon in Innenräumen und Lungenkrebs wird immer besser wissenschaftlich untersucht und belegt. „Weltweit werden zehntausende Lungenkrebssterbefälle pro Jahr durch erhöhte Radonkonzentrationen in Wohnungen verursacht. Ein Großteil der Fälle könnte mit einfachen Präventivmaßnahmen vermieden werden." Dies erklärte Michael Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, bei der Eröffnung einer Tagung des „Internationalen Radon Projekts" (13. bis 15. März in München).

Das internationale Radon Projekt ist eine Initiative der Weltgesundheitsorganisation WHO, die 2005 ins Leben gerufen wurde. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist dabei deutscher Kooperationspartner der WHO in den Bereichen ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung. Nach Auswertung mehrerer Untersuchungen werden hierzulande rund 1.900 durch Lungenkrebs bedingte Todesfälle jährlich auf Radon in Innenräumen zurückgeführt.

Doch während auf internationaler Ebene Einigkeit über die Gefahren durch Radon in Häusern und Wohnungen besteht, liegt in Deutschland das Radonschutzgesetz weiter auf Eis. Bereits im Jahre 2004 hatten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz einen Gesetzesentwurf vorgestellt. Darin war ein Zielwert von 100 Bq pro Kubikmeter vorgesehen. Außerdem sollten sogenannte Radonvorsorgegebiete in drei Kategorien eingeteilt werden (umwelthome berichtete unter Radonschutzgesetz - Panikmache oder berechtigte Vorsorge? http://www.umwelthome.de/news/news.php?axn=detail&id=448430 )

Auf der internationalen Tagung der Strahlenschützer in München beklagte Staatssekretär Müller die mangelnde Unterstützung der Länder. Diese lehnen das Radonschutzgesetz bisher mit breiter Mehrheit ab. Bayerns Umweltminister Schnappauf z.B. ist gegen das „bürokratische Ungetüm" mit bundeseinheitlich vorgeschriebenen Messungen und Schutzmaßnahmen, sondern setzt eher auf Deregulierung und Aufklärung.

Radonschutzgesetz hin oder her, jeder Bauherr ist gut beraten, sich über die geologischen Verhältnisse und das Vorkommen des natürlichen Edelgases Radon vor einem Grundstückskauf zu informieren, um ggf. frühzeitig Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.

Autor: Friedhelm Kring


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