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Umweltschutz | 02.03.2007

Umweltrecht entschlackt, übersichtlich, anwenderfreundlich und effizient

Ein bundesweites Umweltgesetzbuch (UGB), welches die verschiedenen Rechtsgrundlagen für Wasser, Boden, Luft, Tiere und Pflanzen usw. bündelt, harmonisiert und vereinfacht, ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Bereits 1990 war ein erster Entwurf vorgelegt worden, dem weitere Konzepte folgten, u.a. 1997 der Entwurf einer unabhängigen Kommission von Sachverständigen samt einer ausführlichen Begründung auf insgesamt 1725 Seiten.

Trotz aller Diskussionen, Tagungen und Denkschriften konnte das Vorhaben aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenzen des Bundes bisher nie verwirklicht werden. Durch die Föderalismusreform von Herbst 2006 sind die Chancen zum erfolgreichen Abschluss des Projekts jedoch deutlich gestiegen. Schon im Koalitionsvertrag von November 2005 heißt es: „Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammengefasst werden." und - aus Unternehmenssicht wichtig -  „Die verschiedenen Genehmigungsverfahren sind im Rahmen eines Umweltgesetzbuchs durch eine integrierte Vorhabengenehmigung zu ersetzen."

Der Bundesumweltminister sprach sich in der letzten Woche auf einer Tagung in Berlin mit dem vielsagenden Titel „"Herausforderung Umweltgesetzbuch - Umweltrecht unter einem Dach" ausdrücklich für eine schnelle Realisierung des UGB noch in dieser Legislaturperiode aus. Auch wenn der Begriff „Jahrhundertwerk" etwas übertrieben erscheint, Umweltminister Gabriel hat die Herausforderung angenommen und sich viel vorgenommen: Für „für wesentliche Vereinfachungen, größere Übersichtlichkeit, klarere Strukturen und leichtere Orientierung im Umweltrecht" solle das UGB sorgen. Umweltvorschriften sollten entschlackt, modernisiert und „von unnötigem Ballast befreit" werden. Anwendungsfreundlich und unkompliziert soll es werden, das Umweltrecht, gleichzeitig effizient und gut gerüstet für Anforderungen aus Brüssel. Das Umweltgesetzbuch soll „mehr sein als eine bloße Gesetzessammlung", sondern zum Fundament werden für ein „in sich geschlossenes, modernes und europataugliches Rechtssystem". In einem ersten grundlegenden Teil geht es laut Umweltbundesamt um das vorhabenbezogene Umweltrecht, Wasser- und Naturschutzrecht. Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht, Bodenschutz und Altlasten und Gefahrstoffrecht sollen später einbezogen werden.

Verwaltungsvereinfachung und Entschlackung, ohne die geltenden hohen Umweltstandards abzubauen? Und das in einem Rechtsgebiet, das in seiner Gesamtheit heute auch von Experten kaum zu überschauen ist? Keine triviale Aufgabe, aber ähnlich wie vor gut hundert Jahren das Zivilrecht der bürgerlichen Gesellschaft in einem Bürgerlichen Gesetzbuch vereinheitlicht und zusammengefasst wurde, dessen nachfolgende Ausgaben bis heute gültig sind, könnte sich auch ein bundesweites Umweltgesetzbuch mittelfristig als Erfolg herausstellen. Dann nämlich, wenn der Bürokratieabbau tatsächlich gelingt, wenn Genehmigungsverfahren - wie angekündigt - vereinheitlicht und damit Unternehmen von Zeitaufwand und Kosten entlastet werden, ohne hohe ökologische Standards und Ziele aufzugeben.

Autor: Friedhelm Kring


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