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Umweltschutz | 01.02.2007

Verpackungsverordnung erneut vor Novellierung

Die Verpackungsverordnung gilt bereits seit 1991. Der ausführlichere Titel „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“ beschreibt gleichzeitig das Ziel, Umweltbelastungen zu senken durch Wiederverwendung oder Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien. Zweifellos hat die Verordnung einiges bewirkt, eine getrennte Abfallsammlung durch sogenannte duale Systeme ist selbstverständlich geworden. Bei aller Detailkritik ist festzuhalten, dass die Abfallverwertung, die Erfassungsstruktur und die Entsorgungslogistik in den letzten beiden Jahrzehnten sich deutlich weiter entwickelt haben.

Mehrfach wurde die Verpackungsverordnung mittlerweile novelliert, zuletzt im Januar diesen Jahres, wo mit der Vierten Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung neue Mindestzielvorgaben festgelegt wurden. Da die Deutschen im internationalen Vergleich als „Weltmeister der Abfalltrennung“ gelten, werden die neuen Vorgaben hierzulande eh längst eingehalten.

Ins Gerede gekommen war die Verpackungsverordnung zuletzt durch so genannte Trittbrettfahrer. Damit werden Unternehmen bezeichnet, die sich vor den Lizenzzahlungen für den Grünen Punkt drücken. Insbesondere Teilen des Drogerie-Einzelhandels wird vorgeworfen, sich durch „Selbstentsorgergemeinschaften“ dem fairen Wettbewerb zu entziehen und die Verpackungsverordnung zu unterlaufen. Die haushaltsnahe Erfassung durch duale Systeme werde „zunehmend durch Unternehmen gefährdet, die sich ihrer Produktverantwortung verweigern. Sie überlassen die Entsorgung ihrer Verpackungsabfälle den dualen Systemen oder den Kommunen, ohne zur Finanzierung dieser Entsorgungsleistung beizutragen“ bilanziert das Bundesumweltministerium. Um solche Schlupflöcher zu schließen, legte das Ministerium vor einigen Tagen einen Entwurf für die 5. Novelle der Verpackungsverordnung vor. Dieser wird voraussichtlich Anfang 2007 das Bundeskabinett passieren und Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Die jüngste Novelle soll die Handlungsfelder von dualen Systemen und Selbstentsorgern klarer trennen und den Wettbewerb unter den dualen Entsorgern fördern. Die Infrastruktur aus Sicht des Verbrauchers soll weitgehend bestehen bleiben. Der Begriff „privater Endverbraucher“ wird jedoch enger gefasst werden. Heißt es in der jetzigen Version noch:

Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen und Freiberufler sowie landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe ...

lautet die neue Definition:

„Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind private Haushaltungen. Private Haushaltungen sind Anfallstellen, an denen eine private Haushalts- und Lebensführung stattfindet, die typischerweise mit dem Wohnen verknüpft ist.“

Damit müssten sich Betriebe wie Kantinen, Hotels, Krankenhäuser und Verwaltungen künftig selber um die Entsorgung kümmern, statt die haushaltsnahen Systeme mit zu nutzen.

Experten rechnen damit, dass die Dominanz privater Entsorger durch die anstehenden Änderungen geschwächt wird und die Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger stärker als Wettbewerber auftreten werden. Für Selbstentsorger könnte es eng werden. Diese wiederum wehren sich und verweisen auf Senkungen der Lizenzentgelte von mehr als 1 Milliarde Euro. Die geplante Neuregelung führe nun zu einem Anschlusszwang für Verkaufsverpackungen an duale Systeme und diene letztlich hauptsächlich der marktbeherrschenden DSD GmbH, statt einen preiswirksamen Wettbewerb zuzulassen.

Wie auch immer sich die Situation in der Entsorgungswirtschaft weiter entwickeln wird, wir Normalverbraucher ahnen oft wenig davon, wie erbittert der Kampf um das geführt wird, was wir tagtäglich achtlos in den Mülleimer schmeißen.


Arbeitsentwurf 5. Novelle der Verpackungsverordnung


 

Autor: Friedhelm Kring


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