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Produktsicherheit | 05.10.2011

Aus EBPG wird EVPG – Das neue Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie). Am 22.9.2011 wurde es vom Deutschen Bundestag angenommen, voraussichtlich am 14.10.2011 wird auch der Bundesrat die neuen Regelungen verabschieden. Das neue Gesetz wird dann am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Die Ökodesign-Richtlinie erfasste in ihrer ursprünglichen Fassung energiebetriebene Produkte, d.h. Produkte, denen zu ihrer bestimmungsgemäßen Funktion Energie in Form von Elektrizität, fossilen Treibstoffen oder erneuerbaren Energiequellen zugeführt werden muss, mit Ausnahme von Verkehrsmitteln zur Personen- oder Güterbeförderung. Die Richtlinie 2009/125/EG hat die Ökodesign-Richtlinie neu gefasst und ihren Anwendungsbereich auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte erweitert. Das sind Gegenstände, deren Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst (Artikel 2 Abs. 1 Richtlinie 2009/125/EG). Damit sind neben Geräten, die mit Energie betrieben werden, zukünftig auch Produkte erfasst, die selbst keine Energie verbrauchen, aber während ihrer Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen. Laut Begründung zum Gesetz können das z.B. Bauprodukte wie Fenster und Isoliermaterialien oder den Wasserverbrauch beeinflussende Produkte wie Duschköpfe oder Wasserhähne sein.

Verbindlicher Handlungspflichten für Herstellern energieverbrauchsrelevanter Produkte, deren Bevollmächtigten oder Importeuren entstehen aber erst mit der Umsetzung der Ökodesignrichtlinie durch so genannte Durchführungsrechtsvorschriften. Bisher hat die EU-Kommission Ökodesign-Anforderungen für rund 12 Produktgruppen wie Waschmaschinen, Fernsehgeräte oder Elektromotoren verabschiedet, die jeweils ein abgestuftes Inkrafttreten von Produktanforderungen vorsehen. Für rund 20 Produktgruppen sind derzeit Ökodesign-Anforderungen geplant.

Neben den technischen Anforderungen müssen diese Geräte mit einem CE-Zeichen versehen werden und die Einhaltung der Anforderungen muss in einer Konformitätserklärung dokumentiert werden.

Einen Überblick über die bisher betroffenen Produkte und auch den Gesetzentwurf zum neuen EVPG finden Sie unter:
www.ebpg.bam.de

Autor: Stephan Grauer


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