20.09.2016

Handy am Steuer: Fotografieren erlaubt?

Dass sich das Unfallrisiko mit dem Handy in der Hand beim Autofahren vervielfacht, hält die meisten Fahrer nicht davor ab, trotzdem zu telefonieren, Nachrichten zu lesen oder zu versenden sowie im Internet zu surfen. Ein Autofahrer fotografierte während der Fahrt. Weil er mit der fälligen Geldbuße nicht einverstanden war, rief er das OLG Hamburg an (Beschl. vom 28.12.2015, Az. 2 – 86/15 (RB), 2 – 86/15 (RB) – 3 Ss 155/15 OWi).

Mobiltelefon am Steuer

Eine neue amerikanische Studie basierend auf 3.500 Befragungen über die Unfallursachen ist alarmierend: 68 % aller Verkehrsunfälle beruhen auf Ablenkungen des Fahrers. Besonders gefährlich sind Ablenkungen, bei denen sich der Blick weg von der Straße richtet: Das Handy in der Hand verfünffacht die Unfallgefahr, das Lesen und das Schreiben von Nachrichten verzehnfacht sie sogar. Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Verkehrstoten in Deutschland müssen diese Zahlen zum Anlass genommen werden, das Verhalten der Fahrer so zu beeinflussen, dass die Handynutzung am Steuer großflächig unterbleibt.

Ganz und gar uneinsichtig für solche Argumente war ein Autofahrer, der während der Fahrt mit seinem Handy sogar fotografierte. Er wehrte sich gegen eine Geldbuße in Höhe von 60 Euro.

Entscheidungsgründe

  • Nach § 23 Abs. 1a StVO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
  • Der Begriff des Benutzens umfasst auch andere Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung, wie insbesondere eine Nutzung der Möglichkeiten des jeweiligen Gerätes als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, d.h. das Bedienen von Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen.
  • Ausreichend ist, dass die Handhabung Bezug zu einer der Funktionstasten hat, wie etwa beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer.
  • Das Halten eines Mobiltelefons, um während der Fahrt über die Funktionstasten des Geräts digitale Lichtbilder anzufertigen, ist daher begrifflich eine C

 Ergebnis

Das OLG wies die Sachbeschwerde gegen das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts, mit dem der Autofahrer zu einer Geldbuße von 60 Euro verurteilt worden war, zurück.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)