25.02.2016

Bußgeld für das Aufladen eines Handys während der Fahrt?

Ein Mobiltelefon darf während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden, um zu telefonieren oder das Navi zu bedienen. Das OLG Oldenburg musste entscheiden, ob der Tatbestand des Verbots auch erfüllt ist, wenn das Mobiltelefon in die Hand genommen wird, um ein Ladekabel anzuschließen (Beschl. vom 07.12.2015, Az. 2 Ss (OWI) 290/15).

Strafzettel

Der Fahrer eines Lkw fuhr auf einer Autobahn. Die Polizei beobachtete ihn, wie er während der Fahrt ein Handy in der Hand hatte, um es zum Laden anzuschließen. Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte den Fahrer wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60 Euro. Der Fahrer wehrte sich mit einem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Oldenburg.

Entscheidungsgründe

  • Das Benutzen eines Mobil- oder Autotelefons ist für denjenigen, der ein Fahrzeug führt, verboten, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss (§ 23 Abs. 1a StVO).
  • Durch diese Vorschrift soll gewährleistet werden, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. Die Nutzung schließt daher sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versand von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein.
  • Das Anschließen eines Handys zu dessen Laden stellt daher eine Nutzung in diesem Sinne dar.

Ergebnis

Das Anschließen eines Handys zum Aufladen während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1a StVO verboten und begründet ein Bußgeld.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)