Ausnahme vom Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen und zum Erwerb derselben
Artikelnummer: 3329
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Diese Vorlage stammt aus
Ordnungsamtspraxis - online
Wenn ein Antrag auf Ausnahme vom Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen bzw. Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen gestellt wurde, haben Sie ein Antragsverfahren nach § 9 VwVfG bzw. nach entsprechender landesrechtlicher Vorschrift durchzuführen. Mit diesem Schreiben erteilen Sie dem Antragsteller die Ausnahmegenehmigung und weisen ihn zugleich auf seine Pflichten beim Abbrennen des Feuerwerks hin.