Diese WEKA-Praxislösung richtet sich an Ordnungsämter mit einem
speziellen Informationsbedarf zu Alltagsstörungen. Es lässt sich
beliebig mit den Online-Fachmodulen Hunde und weitere Tiere,
Gaststättenwesen und Nichtraucherschutz, Lärm- und Geruchsimmissionen
sowie Verkehr kombinieren.
Aktualität
Das Online-Fachmodul wird ständig an den laufenden Rechtsstand
angepasst und um neue Inhalte ergänzt.
Aus dem Inhalt
- Betrinken in der Öffentlichkeit
- Beschlagnahme von Chemikalien
- Erotikwerbung
- Felsrutsch
- Graffiti/Reverse Graffiti, Sachbeschädigung
- Hausverbot nach Randale im Rathaus
- Himmelslaternen
- Höhlenbetretungsverbot
- Hütchenspieler
- Laserdrome
- Lichtwerbung
- Modellboote auf öffentlichem Geässer
- Nachbargrundstück, verwahrlostes
- Nacktes Auftreten in der Öffentlichkeit
- Ölspurbeseitigung
- Platzverweis, häuslicher
- Sicherstellen und Vernichten von Radarwarngeräten
- Hissen der Reichskriegsflagge auf privatem Grund
- Suizidbegleitung
- Alkoholgenuss auf öffentlichen Flächen
- Wohnungsöffnung u.v.a.
Plus
- Ergänzende Musterbescheide, Musterverträge, Checklisten und
Presseveröffentlichungen
- Gesetzesdatenbank mit rund 400 Bundes- und Ländergesetzen
Hermann Richter
Hermann Richter ist seit Jahren in leitender Funktion in der
Kommunalverwaltung tätig. Seit 2005 leitet er den Fachbereich
Bürgerservice und Ordnung der Stadt Coesfeld. Nebenamtlich war er an
kommunalen Fortbildungsinstituten tätig. Sein besonderes Interesse gilt
dem Qualitätsmanagement.
» Alle Titel dieses Autors, die bei WEKA erschienen sind.
Browsereinstellungen
Aufgrund der Vielzahl möglicher Software-Kombinationen ist es nicht
möglich, alle Varianten zu testen. Vielfach haben jedoch Probleme
vergleichbare Ursachen, die Sie mit den folgenden Tipps beheben
können:
1. Aktiviertes JavaScript
Sowohl für den Bestellvorgang wie auch für die Bedienung des
Online-Produkts selbst wird JavaScript (wird von Microsoft ActiveScript
genannt) benötigt.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie die Einstellung wie folgt
überprüfen: Unter "Extras" ->
"Internetoptionen..." -> "Sicherheit" ->
"Stufe anpassen" -> "Scripting" muss
"Active Scripting" ausgewählt sein.
2. Session-Cookies müssen zugelassen sein
Über Session-Cookies kann die Berechtigung der Zugriffe ab dem Login
bis zum Schließen des Browsers verfolgt werden. Wird das Session-Cookie
vom Browser zurückgewiesen oder die Annahme durch eine Firewall
verhindert, ist es nicht möglich, die Autorisierung für mehrere
aufeinander folgende Zugriffe sicherzustellen.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie die Einstellung wie folgt
überprüfen: Unter "Extras" ->
"Internetoptionen..." -> Sicherheit lassen Sie entweder
"Automatische Cookiebehandlung" aktiviert oder Sie aktivieren
die Option "Sitzungscookies immer zulassen". Eine dritte
Möglichkeit ist die Definition einzelner URLs, für die Cookies
entgegengenommen werden.
3. Verwendeter Browser
Aufgrund seines hohen Marktanteils wurde unser Angebot nur mit dem
Internet Explorer durchgängig getestet. Bei anderen Browsern können
Einschränkungen bezüglich Funktionalität und/oder Erscheinungsbild
bestehen. Unsere Online-Produkte enthalten zudem Dokumente in folgenden
Formaten: PDF, DOC (Microsoft Word), PPT (Microsoft PowerPoint), XLS
(Microsoft Excel).
4. Firewalls und Desktop-Firewalls
Auch wenn im Browser JavaScript und Cookies aktiviert sind, kann es
durch Firewalllösungen zu Einschränkungen in Bezug auf JavaScript und
Cookies kommen. Probleme können insbesondere PopUp-Blocker verursachen,
die die Anzeige von Fenstern unterdrücken, die mit JavaScript geöffnet
werden.