Roter Adler mit goldener Bewehrung
Brandenburg: Landeshauptarchiv präsentiert Kommunalwappen im Internet
Das Land Brandenburg präsentiert sämtliche Kommunalwappen im Internet. Unter www.service.brandenburg.de/ (Rubrik Kommunen) sind die Inhalte des neuen Internetangebots des brandenburgischen Landeshauptarchivs zu sehen. Bereits rund die Hälfte der Kommunen des Landes hat ein eigenes Wappen. Dazu gehören alle 14 Kreise, 23 Ämter (43 Prozent) und 205 Gemeinden (49 Prozent).
Der Direktor des Archivs, Dr. Klaus Neitmann, über das Angebot: „Bürger und Verwaltung haben so die Möglichkeit, sich rasch und zuverlässig zu informieren. Die Abbildungen machen deutlich, wie vielfältig und zeitlos die Bilderwelt der mittelalterlichen Wappenkunst ist. Ihr optischer Reiz und die einfache Bildersprache schaffen es bis heute, die Menschen anzusprechen und wecken den Wunsch, den Symbolgehalt der Bilder zu entschlüsseln.“ Das Dienstleistungsportal der Landesverwaltung bietet zusätzlich jeweils noch Angaben zum Genehmigungsdatum sowie die amtliche Wappenbeschreibung.
Für Rainer Speer, Innenminister von Brandenburg, sind die zahlreichen Kommunalwappen ein Ausdruck wiedererwachten kommunalen Selbstbewusstseins im Land. „Seit der Wiedervereinigung haben eine Vielzahl von Kreisen, Ämtern sowie amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihr altes Wappen bestätigen zu lassen oder sich ein neues Hoheitszeichen zu schaffen. Die neue Eigenständigkeit und Selbstverwaltung der Gemeinden haben das Bedürfnis geweckt, sich nach außen durch ein individuelles und charakteristisches Zeichen zu präsentieren. Ein eigenes Wappen trägt zur wichtigen Identifikation der Bürger mit ihrer Gemeinde bei.“
Die Einführung oder Änderung von Wappen und Flaggen ist zustimmungspflichtig. Grundlage ist ein befürwortendes Gutachten des brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam. Seit 1991 berät das Archiv die Gemeinden kostenlos bei der Motivsuche, vermittelt geeignete Gestalter und wacht über die Einhaltung der heraldischen Gestaltungsregeln.
