Rote Karte für Rad-Rowdies
Verkehrsüberwachung: Zusätzliche Zuständigkeiten für Kommunen in Bayern
Rücksicht auf andere zu nehmen, gehört zum Fahrradfahren dazu. Wer in Bayern als Rad-Rowdy auffällt, kann künftig schneller belangt werden.
Foto: DAK/Egel
In Bayern können Gemeinden jetzt wirksamer gegen Fahrrad-Rowdys vorgehen. Die Staatsregierung gibt ihnen zusätzliche Zuständigkeiten, die es ermöglichen, kommunale Verkehrswächter auch zur Verfolgung von Verkehrsverstößen durch Fußgänger und Radfahrer einzusetzen.
Die Bayerische Staatsregierung hat erweiterte Zuständigkeiten für die Gemeinden bei der Verfolgung bestimmter Verkehrsordnungswidrigkeiten beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann erläutert dazu:
„Wir wollen den Gemeinden in Ergänzung der bestehenden Zuständigkeiten der Polizei ermöglichen, gegen Radler-Rowdies auf Gehwegen, in Fußgängerbereichen oder in verkehrsberuhigten Zonen vorzugehen.“ Künftig können kommunale Verkehrswächter nicht nur zur Parküberwachung und zur Geschwindigkeitskontrolle, sondern auch bei bestimmten Verkehrsverstößen insbesondere von Fußgängern und Radlern im fließenden Verkehr eingesetzt werden.
Damit können Kommunen jetzt gerade im Bereich des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs Maßnahmen in eigener Zuständigkeit treffen und so entsprechende Verkehrsbrennpunkte entschärfen. Der Beschluss des Kabinetts rundet die Zuständigkeiten der Gemeinden in der Verkehrsüberwachung ab; er soll die Ziele der Stadtentwicklung und Verkehrssicherheit fördern.
Ob eine Gemeinde von den erweiterten Befugnissen bei der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Gebrauch macht, entscheidet sie selbst. Die von ihr erhobenen Verwarnungsgelder und Geldbußen verbleiben der Kommune.
