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Newsthemen | 01.02.2012

Kreisangehörige Kommunen benachteiligt

Städte- und Gemeindebund NRW zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012

Anlässlich der Anhörung im Landtag zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 (GFG 2012) hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, den Gesetzesentwurf als unzureichend und unausgewogen kritisiert: „Das Grundproblem ist sicherlich die unzureichende Finanzausstattung der kommunalen Familie insgesamt“. Trotz der Höchststände bei den Steuereinnahmen reichten die Zuweisungen des Landes bei den meisten Kommunen nicht aus, um selbst bei sparsamster Haushaltsführung den Haushaltsausgleich zu erreichen.

Hinzu träten die zunehmenden Ungleichgewichte in der Verteilung der Schlüsselzuweisungen des Landes. „Die Menschen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden eklatant von der allgemeinen Entwicklung der Landeszuweisungen abgekoppelt“, machte Schneider deutlich. Wohl sind von 2000 bis 2012 die Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreise von rund 272 Euro pro Einwohner auf 281 Euro gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 3,4 Prozent. Im selben Zeitraum wuchsen die Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte aber um 48,7 Prozent – von 291 Euro pro Einwohner auf 360 Euro.

Dabei lässt sich laut Städte- und Gemeindebund dieses Auseinanderdriften nicht mit einer für den kreisfreien Raum nachteiligen Entwicklung der Steuereinnahmen erklären. Diese verlaufe seit 2000 nahezu parallel zum kreisangehörigen Raum, wobei die Steuereinnahmen pro Einwohner in den großen Städten deutlich höher seien als in den kreisangehörigen Kommunen. Auch der Hinweis auf die stark steigenden Sozialaufwendungen tauge nicht als Erklärung, so Schneider. Zwar seien die Sozialkosten Hauptursache für die Misere der Kommunalfinanzen. Jedoch falle der prozentuale Anstieg im kreisangehörigen Raum eher noch höher aus als in den Großstädten.

„Dies zeigt, dass es ein grundsätzliches Problem in den Strukturen des kommunalen Finanzausgleichs gibt“, erklärte Schneider. Da zur Abschätzung des Finanzbedarfs die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen herangezogen würden, auf der anderen Seite aber das Einnahmepotenzial so berechnet werde, dass ein großer Teil der realen Steuerkraft der Großstädte unberücksichtigt bleibe, sei eine Entwicklung zulasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorprogrammiert. „Das Land hat an den entscheidenden Stellen Grundsatzentscheidungen getroffen, die in ihrem Zusammenwirken den kreisangehörigen Raum ausbluten lassen“, hob Schneider hervor.


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