So nutzen Sie die VOB zu Ihren Gunsten!
- Jetzt vermeiden Sie, durch Formfehler Ihre Ansprüche zu
verschenken.
Was müssen Sie tun, damit Ihr Auftraggeber am Aufmaß teilnimmt? Wie
erreichen Sie, dass der Auftraggeber möglichst schnell Ihre Rechnung
zahlt? Wie antworten Sie, wenn der Auftraggeber Ihnen mitteilt:
„Dies ist die Schlusszahlung“? Reagieren Sie in solchen
Situationen richtig, sonst kann Sie das teuer zu stehen kommen: Sie
bekommen Ihr Geld viel zu spät – oder müssen sogar auf einen Teil
der Ihnen an sich zustehenden Vergütung verzichten.
Ab heute setzen Sie Ihre Interessen durch mit „VOB Kommentare
+ Musterbriefe speziell für Ihr Gewerk“. Sie haben sofort die
Lösung parat – den dazu passenden Musterbrief finden Sie per
Mausklick. So nehmen Sie Formfehlern, die Sie teuer zu stehen kommen,
den Schrecken.
- Gewerkespezifische Aufbereitung: Sie erhalten viele Fälle und
Beispiele direkt für Ihr Gewerk.
Damit wissen Sie in jeder Situation Bescheid und werden bei der
Anwendung der VOB ideal unterstützt.
- Weniger Aufwand: Ihre Online-Lösung ist automatisch immer
aktuell.
Ihre Online-Lösung wird monatlich automatisch auf den aktuellsten
Rechtsstand gebracht. Das einzige was Sie dann noch benötigen, sind
Ihre Zugangsdaten. Sie brauchen nicht mehr Ordner nachsortieren oder
ein neues Update in Ihren Computer einspielen. Das spart Ihnen Zeit und
Nerven.
Deshalb testen Sie kostenlos unsere Online-Lösung VOB Kommentare
und Musterbriefe. Sie werden sehen, damit lösen Sie jedes Rechtsproblem
einfach und schnell.
Browsereinstellungen
Aufgrund der Vielzahl möglicher Software-Kombination ist es nicht möglich alle Varianten zu testen. Vielfach haben jedoch Probleme vergleichbare Ursachen. In diesem Dokument sind die wesentlichen Voraussetzungen beschrieben:
1. Aktiviertes JavaScript Sowohl für den Bestellvorgang wie auch für die Bedienung des Online-Produkts selbst wird JavaScript (wird von Microsoft ActiveScript genannt) benötigt.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie wie folgt die Einstellung überprüfen: unter Extras -> Internetoptionen... -> Sicherheit -> Stufe anpassen muss bei Scripting bei Active Scripting "Aktivieren" ausgewählt sein.
2. Session-Cookies müssen zugelassen sein Über Session-Cookies kann die Berechtigung der Zugriffe ab dem Login bis zum Schließen des Browsers verfolgt werden. Wird das Session-Cookie vom Browser zurückgewiesen oder die Annahme durch eine Firewall verhindert, ist es nicht möglich die Autorisierung für mehrere nacheinander folgende Zugriffe sicher zu stellen.
Beim Internet Explorer 6.0 können Sie wie folgt die Einstellung überprüfen: unter Extras -> Internetoptionen... -> Sicherheit entweder die automatische Cookiebehandlung aktiviert lassen oder alternativ die Option "Sitzungscookies immer zulassen" aktivieren. Eine dritte Möglichkeit ist die Definition einzelner URLs für die Cookies entgegen genommen werden.
3. Verwendeter Browser Aufgrund seines hohen Marktanteiles wurde das Angebot nur mit dem Internet Explorer durchgängig getestet. Bei anderen Browsern können Einschränkungen bzgl. Funktionalität und/oder Erscheinungsbild bestehen. Die Online-Produkte beinhalten zudem Dokumenten u.a. in folgenden Formaten: PDF, DOC (Microsoft Word), PPT (Microsoft PowerPoint), XLS (Microsoft Excel)
4. Firewalls und Desktop-Firewalls Auch wenn im Browser JavaScript und Cookies aktiviert sind, kann es vorkommen, dass durch Firewalllösungen Einschränkungen in Bezug auf JavaScript und Cookies existieren. Probleme können insbesondere auch PopUp-Blocker bereiten, welche die Anzeige von Fenstern unterdrücken, die mittels JavaScript geöffnet werden.