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Das Memorandum of Understanding ist ein multilaterales Abkommen der Ostsee-Anrainerstaaten. Es regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen („Roll on/Roll off“) über die Ostsee. Mit ihm werden insbesondere Erleichterungen für den kombinierten Verkehr geschaffen.
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Neue Multilaterale Vereinbarungen für ADR in Kraft getreten Die Multilateralen Vereinbarungen M229 und M245 zum ADR sind von Deutschland gezeichnet worden. Die von Deutschland vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M246 wurde von Frankreich gegengezeichnet. Alle drei Multilateralen Vereinbarungen sind damit in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.
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Gefahrgutbeauftragtenprüfung: IHK-Fragenfundus zum 1. Januar 2012 erneut geändert Wer regelmäßig gefährliche Güter versendet, weiß natürlich: Ein Gefahrgutbeauftragter muss eine Schulung absolvieren und eine IHK-Prüfung ablegen. Hierbei gab es 2011 bereits einige Änderungen. Zum 1. Januar 2012 gibt es nun wieder eine neue Fassung des Fragenkatalogs.
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Über den Wolken - Gefahrgut als Luftfracht Anders als die Regelungen zu Lande und mit Schiffen, werden die Regelungen für den Transport gefährlicher Güter mit dem Flugzeug jährlich geändert. Die Änderungen treten jedes Jahr am 1. Januar in Kraft, und zwar mit sofortiger Wirkung. Übergangsfristen gibt es im Luftverkehr nicht. Daher tritt pünktlich zum 1. Januar 2012 die 53. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften in Kraft. » Details |
Kurz vor dem Jahreswechsel war der Verordnungsgeber noch einmal fleißig. Es gab Änderungen in den Gefahrgutvorschriften sowohl beim nationalen, als auch im internationalen und EU-Recht. Die nachfolgend aufgelisteten Gefahrgutregelungen wurden geändert.
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Der Grundgedanke, dass Schulung und Unterweisung unverzichtbare Grundlagen sicheren Verhaltens sind, hat sich bereits in anderen Bereichen bewährt. So ist die Einweisung am Arbeitsplatz neben der Unterweisung wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes.
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Das Amendment 35–10 des IMDG-Codes wird am 1. Januar 2012 verbindlich in Kraft treten. Um eine einheitliche Umsetzung für die Firmen zu gewährleisten, durfte der neue IMDG-Code auf freiwilliger Basis bereits seit 1. Januar 2011 angewendet werden, so dass eine zeitgleiche Umstellung für alle Verkehrsträger möglich wurde.
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Am 4. Dezember 2011 tritt die EU-Verordnung 1071/2009 in Kraft und jedes Güterkraftverkehrsunternehmen muss einen Verkehrsleiter benennen. Der neue Verkehrsleiter tritt an die Stelle der bisher zur Führung der Geschäfte bestellten Person.
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Die ADR-Ausnahmevereinbarungen stellen in der Regel Erleichterungen für den Transport gefährlicher Güter dar. So wird u.a. das Ziel verfolgt, technische und industrielle Entwicklungen möglichst schnell umzusetzen, aber auch, Rechtsvorschriften vorzeitig in Kraft zu setzen.
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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die Bilanz über die Gefahrgutkontrollen im Jahr 2010 veröffentlicht. Damit ist jetzt klar: Das BAG hat 2010 über 30.000 Straßenkontrollen von in- und ausländischen Gefahrgutfahrzeugen durchgeführt und dabei mehr als 5.000 Verstöße festgestellt.
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