Seeverkehr: IMDG-Code Amdt. 35-10 ab 01.01.2012 verbindlich
Das Amendment 35–10 des IMDG-Codes wird am 1. Januar 2012 verbindlich in Kraft treten. Um eine einheitliche Umsetzung für die Firmen zu gewährleisten, durfte der neue IMDG-Code auf freiwilliger Basis bereits seit 1. Januar 2011 angewendet werden, so dass eine zeitgleiche Umstellung für alle Verkehrsträger möglich wurde.
Diese Übergangsfrist ist ab 1. Januar 2012 endgültig vorbei. Zu den wesentlichen Änderungen des Amendment 35-10 zählen u.a.:
- Regelungen für den Transport begrenzter Mengen (limited quantities) gemäß Kapitel 3.4 IMDG-Code werden geändert; u.a. wird ein neues Kennzeichen für Versandstücke mit begrenzten Mengen eingeführt.
- Es werden 16 neue UN-Nummern in der Gefahrguttabelle hinzugefügt und viele Details geändert (weit über 1.000 Änderungen).
- Freistellung für Fahrzeuge (UN 3166 und UN 3171) wird neu geregelt, unter Umständen müssen diese nun als Klasse-9-Güter deklariert werden.
- Eine neue Verpackungsanweisung P205 für Metallhydrid-Speichersysteme wird eingeführt und die P904 für genetisch veränderte (Mikro-)Organismen geändert.
