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Gefahrguttransport | 07.12.2011

Aktuelle Vorschriftenänderungen

Kurz vor dem Jahreswechsel war der Verordnungsgeber noch einmal fleißig. Es gab Änderungen in den Gefahrgutvorschriften sowohl beim nationalen, als auch im internationalen und EU-Recht. Die nachfolgend aufgelisteten Gefahrgutregelungen wurden geändert.

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) (BGBl. I Nr. 60 vom 02.12.2011 S. 2349)

Gefahrgutverordnung See (GGVSee) (BGBl. I Nr. 60 vom 02.12.2011 S. 2349)

Die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV) wurde zum 03.12.2011 aufgehoben, sie wird ersetzt durch die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) vom 29. November 2011.

Ebenfalls geändert wurde die EU-Verordnung Nr. 185/2010: Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit zuletzt (ABl. EU vom 12.11.2011 Nr. L 294 S. 7)

Last, but not least: Für das ADR 2011 gab es einige geringfügige Berichtigungen, die in erster Linie die englische Ausgabe betreffen.

Anbei die Übersetzung der Änderungsanweisungen:

  • 1. Kapitel 1.3, Abschnitt 1.3.1, Bem. 3: Für den deutschen Text nicht anwendbar.
  • 2. Kapitel 1.6: Folgende neue Übergangsvorschrift hinzufügen:
    1.6.1.23 Feuerlöschgeräte, die vor dem 1. Juli 2011 gemäß den bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.3 gebaut wurden, dürfen weiterverwendet werden.
  • 3. Kapitel 3.2, Abschnitt 3.2.1, Tabelle A, in der Spaltenüberschrift zu Spalte (7a)
    3.4.6 ändern in 3.4
  • 4. Kapitel 3.3, Abschnitt 3.3.1, Sondervorschrift 584, erster und zweiter Spiegelstrich
    Den bestehenden Text ersetzen durch
    – es im gasförmigen Zustand höchstens 0,5 % Luft enthält;
  • 5. Kapitel 3.4, Abschnitt 3.4.13 a), am Ende: Für den deutschen Text nicht anwendbar.
  • 6. Kapitel 4.1, Absatz 4.1.3.8.2, Bem.
    3.4.6 ändern in 3.4.1
  • 7. Kapitel 9.2, Absätze 9.2.2.3.3 und 9.2.2.6.3
    Norm IEC 529 ändern in Norm IEC 60529


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