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Gefahrguttransport | 06.12.2011

Schulung oder Unterweisung?

Der Grundgedanke, dass Schulung und Unterweisung unverzichtbare Grundlagen sicheren Verhaltens sind, hat sich bereits in anderen Bereichen bewährt. So ist die Einweisung am Arbeitsplatz neben der Unterweisung wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Die Begriffe „Schulung“ und „Unterweisung“ werden hierbei oft als gleichberechtigt nebeneinandergestellt. Sie sind es aber nicht.

Schulungen

Schulungen werden vom Verordnungsgeber für Gefahrgutbeauftragte und für Gefahrgutfahrzeugführer vorgeschrieben. Sie bei der Schulung erworbenen Kenntnisse werden durch eine Prüfung unter Beweis gestellt. Ohne die entsprechenden Schulungen und die geforderten Nachweise darüber, darf einen Person nicht zum Gb bestellt werden und ein Kraftfahrer keine gefährlichen Güter transportieren.

Unterweisung

Eine Gefahrgut-Unterweisung muss dagegen jeder, der im Rahmen seiner Tätigkeit mit Gefahrgut zu tun hat, erhalten. Diese bezieht sich ganz konkret auf seinen Arbeitsplatz und seine spezielle Aufgabe im Ablauf des Gefahrguttransports. So muss der Mitarbeiter in der Logistik, der ein Fahrzeug belädt, nicht wissen, wie man ein Beförderungspapier korrekt ausfüllt. Er muss aber sehr wohl wissen und beachten, dass er nur unbeschädigte Versandstücke verladen darf.


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