Kein Schuldiger nach schwerem Stromunfall
Nach einem schweren Stromunfall in Bern, bei dem ein Bauarbeiter schwer verletzt wurde, sind jetzt die Angeklagten freigesprochen worden. Der Stromunfall hatte sich im August 2006 ereignet, als der heute 56-jährige Bauarbeiter mit dem Presslufthammer eine 380-Volt-Leitung traf.
Nach einem schweren Stromunfall ist das 56-jährige Unfallopfer nun arbeitsunfähig
Vor Beginn der Arbeiten am Fundament eines Wartehäuschens war dem Mann mitgeteilt worden, dass der Strom abgestellt sei. Dabei führten gleich zwei Kabel zum Wartehäuschen: Eins für den Ticketautomaten und eins für die Beleuchtung.
Das Gericht in Bern sprach die Angeklagten, den Vorarbeiter des 56-Jährigen und den Bauführer, vom Vorwurf der schweren fahrlässigen Körperverletzung frei. Diese wiederum hatten sich bei ihrer Falschauskunft auf die Aussage eines Mitarbeiters der Stadt verlassen, derzufolge der Strom abgestellt worden sei.
Nach Aussagen des Anwalts des Unfallopfers habe bei dem Urteil wohl auch die Aussage des Bauarbeiters aus einem früheren Prozess eine Rolle gespielt, bei dem er als Zeuge geladen war: Damals hatte er angegeben, er selbst hätte die Leitung zur Sicherheit noch einmal überprüfen sollen.
Bei dem Stromunfall im Jahr 2006 kam es zu einem lauten Knall und einem zwei Meter langen Lichtbogen. Das Unfallopfer erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades und ist heute aufgrund schwerer Nervenstörungen arbeitsunfähig.
