Was sagt eigentlich das Urheberrecht?
Plagiatsaffären 2011: Am 23. Februar wurde Karl-Theodor zu Guttenberg der Doktortitel aberkannt, am 15. Juni nun der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin. Ihnen werden Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Das Urheberrecht betrifft aber nicht nur Doktorarbeiten – auch der Einkäufer einer Software kann damit zu tun haben. Was sagt es eigentlich aus, das Urheberrecht?
Nachfolgend lesen Sie eine Definition des Begriffs "Urheberrecht" aus unserem Online-Werk Einkaufsrecht. Dieses gibt die Rechtsanwältin Claudia Zwilling-Pinna heraus.
Urheberrecht
Das gegenüber jedermann wirkende, absolute Recht eines Urhebers besteht für besondere, ähnlich wie Eigentum geschützte geistige Werke. Dies können Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, aber auch der Musik sein. Das für den Fall der Nutzung in Deutschland relevante Urheberrechtsgesetz schützt aber auch Computerprogramme, Datenbanken, Filme, Fotografien und andere dort aufgeführte geistige Werke. Ein bloßer Ideenschutz ist mit dem Urheberrecht nicht begründet.
Urheberrechtsfähigkeit: Individueller Charakter eines Werks entscheidend
Das Werk muss einen Inhalt haben sowie in eine Form gebracht werden können. Alleinstellung oder besondere Schöpfungshöhe sind nicht Voraussetzung. Entscheidend für die Urheberrechtsfähigkeit ist insbesondere die Individualität.
Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk von mehreren Personen erstellt, kann das Urheberrecht mehreren Miturhebern zustehen. Aufgrund des Urheberrechts stehen einem Urheber besondere Urheberpersönlichkeitsrechte zu (z.B. das Recht zur Veröffentlichung).
Urheber hat die Verwertungsrechte
Eine Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann nur im Einverständnis mit dem Urheber erfolgen, da diesem auch die Verwertungsrechte (z.B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht oder das Recht der öffentlichen Wiedergabe) zustehen. Die Folgerechte aus dem Urheberrecht sind kommerziell insbesondere deswegen von Bedeutung, weil der Urheber die Möglichkeit hat, die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten an Dritte von der Entrichtung von Gebühren abhängig zu machen (z.B. durch Lizenzvertrag) oder Vervielfältigungsstücke herzustellen und diese auf Dauer gegen Entgelt zu veräußern (Kaufvertrag).
Urheberrecht entsteht mit Erstellung des Werks
Die vom Patentamt geführte Urheberrolle ist ein Verzeichnis, in das Urheber anonym oder pseudonym auf den Markt gebrachter Werke eingetragen werden können.
Der Urheber kann seine Rechte bei Verletzung durch andere zum einen zivilrechtlich (Schadensersatzansprüche, Recht auf Auskunft, Unterlassungsanspruch) verfolgen. Die Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften kann aber auch strafrechtliche Folgen haben, z.B. bei unerlaubter Verwertung oder Handel mit Raubkopien von Software über das Internet.
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, d.h., es kann vererbt werden. Andere Fristen gelten bei Bildaufnahmen.
Amerikanisches Copyright
Da im Bereich des Urheberrechtsschutzes wie auch sonst im gewerblichen Rechtsschutz das Territorialitätsprinzip gilt, ist bei internationaler Berührung das Recht des Staates relevant, in dem von einem dort geschützten Recht Gebrauch gemacht werden soll. Das Copyright, welches das dem Urheberrecht vergleichbare Recht im anglo-amerikanischen System darstellt, wird beispielsweise nur dadurch begründet, dass der Urheber eines Werks einen Copyright-Vermerk mit der Jahreszahl der ersten Veröffentlichung und dem aus dem Copyright Berechtigten aufführt.
Im deutschen Urheberrecht (das ein EU-weit vereinheitlichtes Recht ist) kann der Urheberrechtsvermerk beweistechnisch vorteilhaft sein, weil er zur Vermutung des Bestehens eines Urheberrechts führt.
Welturheberrechtsabkommen, WIPO und Berner Übereinkunft
Ein auf das amerikanische Rechtssystem abgestimmtes Copyright kann sich auch aus dem Welturheberrechtsabkommen, welches dem internationalen Schutz von Urhebern dienen soll, ableiten lassen. Von Bedeutung für die internationale Anerkennung von Urheberrechten sind die Verträge der World Intellectual Property Organisation (WIPO).
Daneben ist für den internationalen Urheberrechtsschutz die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, die für viele Vertragsstaaten im internationalen Wirtschaftsverkehr Bedeutung hat, etabliert.
Mehr über den Inhalt des Urheberrechts, zu Quellcode und Software lesen Sie in unserem Online-Titel Einkaufsrecht, der von einer erfahrenen Juristin geschrieben und ständig auf dem aktuellen Rechtsstand gehalten wird. Aber auch andere, für Einkäufer wichtige Rechtsthemen wie Mängelrüge, Arbeitnehmerüberlassung, Kaufverträge, internationale Verträge und vieles mehr lesen Sie dort juristisch fundiert. Außerdem gibt es rechtssichere Verträge zum Downloaden - und das alles zu einem fairen Preis. Testen Sie gleich mal das 14-tägige, kostenlose Probeabo und prüfen Sie unser Einkaufsrecht online.
